Julian Assange, Nils Melzer (UN-Sonderberichterstatter für Folter)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) bereits 2016 im Zusammenhang mit Julian Assanges Asyl in der Ecuadorianischen Botschaft in London von einer willkürlichen Inhaftierung durch das Vereinigte Königreich und Schweden sprach, engagiert sich mittlerweile auch der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, für ihn. Melzer sieht Assange als politisch verfolgt an und schweren Brüchen nationalen und internationalen Rechts durch die USA, das Vereinigte Königreich, Schweden und Ecuador, insbesondere der psychischen Folter ausgeliefert.
Vor kurzem legte Melzer seine Befunde ausführlich in dem Buch „Der Fall Julian Assange – Geschichte einer Verfolgung“ dar und prangert darin außerdem die mangelnde Kooperation der beteiligten Staaten und auch dritter Staaten wie Deutschland mit seinem Mandat an. In einem kurzen Kapitel des Buches bemängelt er insbesondere auch das Verhalten des ehemaligen Bundesaußenministers Maas und von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes. Er kritisiert, dass Maas Völkerrechtsverstöße u. a. im Fall Nawalny dankbarerweise sehr klar anprangerte, auf Seiten westlicher Verbündeter, wie im Fall Assange, aber die Augen davor verschloss. Die Menschenrechtsabteilung des AA kritisiert er dafür, ihn zwar am 26. November 2019 zu einer Unterredung empfangen zu haben, seine ausführlichen Berichte zu dem Thema jedoch weder überhaupt gelesen zu haben noch überhaupt an einer Auseinandersetzung damit interessiert gewesen zu sein.
Aufgrund dessen möchte ich gerne folgende Fragen an die zuständigen Stellen im AA stellen:

1. Hat sich die neue Bundesaußenministerin Baerbock persönlich mit den Befunden des UN-Sonderberichterstatters Melzer auseinandergesetzt, ggf. auch sein Buch gelesen und wie steht sie grundsätzlich dazu?
2. Plant die Bundesaußenministerin eine persönliche Unterredung mit dem UN-Sonderberichterstatter Melzer?
3. Haben sich die damaligen Mitarbeiter der Menschenrechtsabteilung, sofern sie noch in dieser Tätig sind, mittlerweile dazu durchringen können, sich mit den Befunden von Herrn Melzer ausführlicher auseinanderzusetzen, ggf. auch sein Buch gelesen und sind weitere Unterredungen der Menschenrechtsabteilung mit Herrn Melzer bezüglich dieses Falls geplant?
4. Ist Melzers Eindruck korrekt, dass das Auswärtige Amt oder dessen Menschenrechtsabteilung sich mit Blick auf sein Engagement in diesem Fall sorgen um die Glaubwürdigkeit seines Mandates und den Fortbestand der UNO-Menschenrechtsmechanismen mache? Wenn ja, wie begründet sich diese Besorgnis?
5. Macht sich die Bundesaußenministerin Sorgen um die eigene Glaubwürdigkeit oder um die Glaubwürdigkeit des Auswärtigen Amtes, wenn selbst Mandatsträger der Vereinten Nationen den Eindruck haben, deutsche Bundesregierungen würden gegenüber anderen Staaten in puncto Menschenrechtsverstößen mit unterschiedlichem Maß messen, je nach dem, wie gut die sonstigen Beziehungen jenen sind?

Zwischenzeitlich wurde heute das Auslieferungsverbot vom Berufungsgericht aufgehoben: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-auslieferung-113.html
Assange droht nun mehr denn je die Auslieferung an die USA, wo ihm wiederum 175 Jahr Haft unter äußerst fragwürdigen Bedingungen drohen.
In obigem Tagesschau-Artikel heißt es, der britischen Innenministerin solle nun die Entscheidung überlassen werden. Darum möchte ich außerdem folgendes wissen:

6. Plant die Bundesaußenministerin, sich angesichts dieses Umstandes bei der britischen Regierung in irgendeiner Form gegen die Auslieferung von Herrn Assange einzusetzen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich wäre für die baldige Beantwortung meiner Fragen dankbar, wenngleich ich natürlich Verständnis dafür habe, dass Sie vermutlich zur Zeit aufgrund des Regierungswechsels stärker als üblich ausgelastet sind.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Julian Assange, Nils Melzer (UN-Sonderberichterstatter für Folter) [#235033]
Datum
10. Dezember 2021 14:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen (WGAD) bereits 2016 im Zusammenhang mit Julian Assanges Asyl in der Ecuadorianischen Botschaft in London von einer willkürlichen Inhaftierung durch das Vereinigte Königreich und Schweden sprach, engagiert sich mittlerweile auch der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, für ihn. Melzer sieht Assange als politisch verfolgt an und schweren Brüchen nationalen und internationalen Rechts durch die USA, das Vereinigte Königreich, Schweden und Ecuador, insbesondere der psychischen Folter ausgeliefert. Vor kurzem legte Melzer seine Befunde ausführlich in dem Buch „Der Fall Julian Assange – Geschichte einer Verfolgung“ dar und prangert darin außerdem die mangelnde Kooperation der beteiligten Staaten und auch dritter Staaten wie Deutschland mit seinem Mandat an. In einem kurzen Kapitel des Buches bemängelt er insbesondere auch das Verhalten des ehemaligen Bundesaußenministers Maas und von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes. Er kritisiert, dass Maas Völkerrechtsverstöße u. a. im Fall Nawalny dankbarerweise sehr klar anprangerte, auf Seiten westlicher Verbündeter, wie im Fall Assange, aber die Augen davor verschloss. Die Menschenrechtsabteilung des AA kritisiert er dafür, ihn zwar am 26. November 2019 zu einer Unterredung empfangen zu haben, seine ausführlichen Berichte zu dem Thema jedoch weder überhaupt gelesen zu haben noch überhaupt an einer Auseinandersetzung damit interessiert gewesen zu sein. Aufgrund dessen möchte ich gerne folgende Fragen an die zuständigen Stellen im AA stellen: 1. Hat sich die neue Bundesaußenministerin Baerbock persönlich mit den Befunden des UN-Sonderberichterstatters Melzer auseinandergesetzt, ggf. auch sein Buch gelesen und wie steht sie grundsätzlich dazu? 2. Plant die Bundesaußenministerin eine persönliche Unterredung mit dem UN-Sonderberichterstatter Melzer? 3. Haben sich die damaligen Mitarbeiter der Menschenrechtsabteilung, sofern sie noch in dieser Tätig sind, mittlerweile dazu durchringen können, sich mit den Befunden von Herrn Melzer ausführlicher auseinanderzusetzen, ggf. auch sein Buch gelesen und sind weitere Unterredungen der Menschenrechtsabteilung mit Herrn Melzer bezüglich dieses Falls geplant? 4. Ist Melzers Eindruck korrekt, dass das Auswärtige Amt oder dessen Menschenrechtsabteilung sich mit Blick auf sein Engagement in diesem Fall sorgen um die Glaubwürdigkeit seines Mandates und den Fortbestand der UNO-Menschenrechtsmechanismen mache? Wenn ja, wie begründet sich diese Besorgnis? 5. Macht sich die Bundesaußenministerin Sorgen um die eigene Glaubwürdigkeit oder um die Glaubwürdigkeit des Auswärtigen Amtes, wenn selbst Mandatsträger der Vereinten Nationen den Eindruck haben, deutsche Bundesregierungen würden gegenüber anderen Staaten in puncto Menschenrechtsverstößen mit unterschiedlichem Maß messen, je nach dem, wie gut die sonstigen Beziehungen jenen sind? Zwischenzeitlich wurde heute das Auslieferungsverbot vom Berufungsgericht aufgehoben: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-auslieferung-113.html Assange droht nun mehr denn je die Auslieferung an die USA, wo ihm wiederum 175 Jahr Haft unter äußerst fragwürdigen Bedingungen drohen. In obigem Tagesschau-Artikel heißt es, der britischen Innenministerin solle nun die Entscheidung überlassen werden. Darum möchte ich außerdem folgendes wissen: 6. Plant die Bundesaußenministerin, sich angesichts dieses Umstandes bei der britischen Regierung in irgendeiner Form gegen die Auslieferung von Herrn Assange einzusetzen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich wäre für die baldige Beantwortung meiner Fragen dankbar, wenngleich ich natürlich Verständnis dafür habe, dass Sie vermutlich zur Zeit aufgrund des Regierungswechsels stärker als üblich ausgelastet sind. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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