Juristische Einschätzung zur Antisemitismus/Antidiskriminierungsklausel

Sämtliche juristische Einschätzungen zur Antidiskriminierungs/Antisemitismusklausel der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aus dem Zeitraum 2014 bis 2024

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juristische Einschätzung zur Antisemitismus/Antidiskriminierungsklausel [#300906]
Datum
22. Februar 2024 19:06
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche juristische Einschätzungen zur Antidiskriminierungs/Antisemitismusklausel der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aus dem Zeitraum 2014 bis 2024
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300906/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Ich melde mich bei I…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Juristische Einschätzung zur Antisemitismus/Antidiskriminierungsklausel [#300906]
Datum
28. Februar 2024 17:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Ich melde mich bei Ihnen alsbald zurück. Gebühren erhebe ich für diese Leistung nicht. Mit freundlichen Grüßen,

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach § 3 IFG wurde stattgegeben. Im Anhan…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Juristische Einschätzung zur Antisemitismus/Antidiskriminierungsklausel [#300906]
Datum
1. März 2024 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach § 3 IFG wurde stattgegeben. Im Anhang befindet sich der Bescheid nebst Anlagen. Schwärzungen in den Dokumenten beinhalten insbesondere personenbezogene Daten. Mit freundlichen Grüßen,