Juristische Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen

alle bisher eingeholten oder selbst erstellten juristischen Einschätzungen zum Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen!". Insbesondere das Gutachten von Reiner Geulen, aber auch Einschätzungen die innerhalb der Senatsverwaltung für Inneres bzw. in den anderen Senatsverwaltungen von Berlin erstellt wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
  • 6 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
Juristische Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen [#60614]
Datum
8. März 2019 20:06
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle bisher eingeholten oder selbst erstellten juristischen Einschätzungen zum Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen!". Insbesondere das Gutachten von Reiner Geulen, aber auch Einschätzungen die innerhalb der Senatsverwaltung für Inneres bzw. in den anderen Senatsverwaltungen von Berlin erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2019 20:06
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage vom 8. März 2019 zu juristischen Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen [#6…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. März 2019 zu juristischen Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen [#60614]
Datum
13. März 2019 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 8. März 2019 zu juristischen Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 8. März 2019 zu juristischen Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen [#60614]
Datum
13. März 2019 15:30
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bitte weiterhin um positive Entscheidung der Anfrage. Zur Begründung: Für den Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 3 Nr. 1 IFG-Berlin muss zwischen der Versagung des Informationszugangs und der Erfolgssicherung (des behördlichen Entscheidungsprozesses) Kausalität bestehen (vgl. LKV 2016, 1). Der behördeninterne Willensbildungsprozess soll geschützt werden. Externe juristische Gutachten für die Beratung einer Senatsverwaltung sind jedoch kein "Verwaltungsinternum", dessen Herausgabe den behördlichen Entscheidungsprozess beeinträchtigen könnte, was in § 4 Abs. 1 S. 2 IFG-Bund auch als gesetzliche Vermutungsregel normiert wurde. Kausalität besteht daher gerade nicht, weshalb der Ausnahmetatbestand nicht greift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat heute auf ihrem Internetauft…
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Juristische Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen [#60614]
Datum
20. März 2019 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat heute auf ihrem Internetauftritt drei Rechtsgutachten zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin eingestellt (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/vergesellschaftung/). Bitte teilen Sie mir mit, ob sich hierdurch Ihre nachstehende IFG-Anfrage erledigt hat oder Sie diesen Antrag aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> wir gehen davon aus, dass in der Senatsverwalt…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Juristische Einschätzungen Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co. enteignen [#60614]
Datum
2. April 2019 08:58
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> wir gehen davon aus, dass in der Senatsverwaltung für Inneres ebenso Einschätzungen aus anderen Senaten eingeholt wurden, als auch eigene Dokumente zur Einschätzung der rechtlichen Fragen rund um das bezeichnete Volksbegehren angelegt wurden. Wir bitten weiterhin um die Veröffentlichung dieser intern erstellten Expertisen, Einschätzungen und Dokumente. Vorsichtshalber sei darauf hingewiesen, dass Sie die Herausgabe mit Berufung auf den noch anstehenden Entscheidungsprozess durch den Senat nur verweigern können, wenn Sie eine kausale Beziehung zur Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesse darlegen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. April 2019 08:58
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
IFG-Antrag vom 8. März 2019 vorab elektronisch s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
IFG-Antrag vom 8. März 2019 vorab elektronisch
Datum
25. April 2019 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen