juristische Grundlagen der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung

Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Ihr Mnisterium die o.g. Meldestelle in 2022 mit 133.000 Euro und in 2023 mit 150.000 Euro gefördert hat, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
juristische Grundlagen der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung [#287735]
Datum
6. September 2023 12:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher juristischen Grundlage die Tätigkeiten der "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu Antonio Stiftung basiert. Hier werden Vorfälle gemeldet und dokumentiert, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen. Teilen Sie mir bitte ebenfalls mit, wie verhindert wird, dass die Dokumentation und Veröffentlichung der so erhobenen Daten die Meinungsfreiheit beeinflusst und einschränkt. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie, angesichts der anonymen Meldungen und der fehlenden fachlichen Überprüfungen, gesichert ist, dass die gemeldeten Vorfälle auch statt gefunden haben und keine Mehrfachzählungen und -meldungen erhoben werden. Des Weiteren möchte ich wissen, welche externe wissenschaftlich fundierte Qualitätsüberprüfung und Evaluation des Verfaherns eingesetzt ist. Abschließend möchte ich von Ihnen wissen, warum eine derartige Meldestelle, deren juristische Basis, Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse bislang nicht gesichert und öffentlich bekannt sind, aus Steuermitteln finanziert wird, also von SteuerzahlerInnen. Da Ihr Mnisterium die o.g. Meldestelle in 2022 mit 133.000 Euro und in 2023 mit 150.000 Euro gefördert hat, stehen Sie für die oben dargelegten Fragestellungen m.E. mit in der Verantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Referat Z B 6 Sehr << Antragsteller:in >> für die von Ihnen angefordert…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: juristische Grundlagen der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung [#287735]
Datum
11. September 2023 12:17
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Referat Z B 6 Sehr << Antragsteller:in >> für die von Ihnen angeforderten Informationen zur "Meldestelle Antifeminismus" der Amadeu-Antonio-Stiftung ist nicht das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig, sondern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Bitte wenden Sie sich für Ihre Anliegen entsprechend an: <<E-Mail-Adresse>> Oder postalisch an: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Glinkastraße 24 11018 Berlin Mit freundlichen Grüßen

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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#287735] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „juristi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#287735]
Datum
15. Oktober 2023 13:43
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „juristische Grundlagen der Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung“ (06.09.2023, #287735) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>