Juristische Grundlagen für die Positionierung der Bundesregierung im Völkermordverfahren Südafrika - Israel beim ICJ

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Vermerke/Leitungsvorlagen/Schriftstücke, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 12.01.2024 dem Bundeskanzler vorgelegt wurden und eine juristische Bewertung enthalten zur südafrikanischen Application beim International Court of Justice (ICJ) im Verfahren Südafrika vs. Israel bzgl. Verstößen des Staates Israel gegen die Völkermord-Konvention.

Konkret geht es um folgendes Verfahren beim ICJ: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231229-pre-01-00-en.pdf (Press release No. 2023/77 vom 29.12.2023)

Südafrikanische Application in diesem Verfahren: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231228-app-01-00-en.pdf (Schriftsatz, 84 Seiten, unterzeichnet am 28.12.2023)

Hintergrund des Antrags
(keine Ausweitung der angefragten Unterlagen, lediglich zu Ihrer Information):
Mit diesem Antrag möchte ich in Erfahrung bringen, auf welche juristische Bewertung sich die Bundesregierung stützt, wenn sie öffentlich mitteilen lässt, der Völkermord-Vorwurf gegen Israel entbehre jeder Grundlage.

In Bezug genommener Pressebericht:
"Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück", erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. "Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage."
Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-israel-freitag-132.html

Ergebnis der Anfrage

Der IFG-Antrag wird abgelehnt. Ein Bekanntwerden der juristischer Bewertungen zu den Erfolgsaussichten des südafrikanischen Antrags beim Internationalen Gerichtshof, die dem Kanzler vorgelegen haben, hätte nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen. Es würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu diplomatischen Verwerfungen mit anderen Staaten und oder inter- sowie supranationalen Organisationen führen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vermerke/Leitungsvorlagen/Schriftstüc…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juristische Grundlagen für die Positionierung der Bundesregierung im Völkermordverfahren Südafrika - Israel beim ICJ [#297003]
Datum
12. Januar 2024 20:37
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke/Leitungsvorlagen/Schriftstücke, die zwischen dem 29.12.2023 und dem 12.01.2024 dem Bundeskanzler vorgelegt wurden und eine juristische Bewertung enthalten zur südafrikanischen Application beim International Court of Justice (ICJ) im Verfahren Südafrika vs. Israel bzgl. Verstößen des Staates Israel gegen die Völkermord-Konvention. Konkret geht es um folgendes Verfahren beim ICJ: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231229-pre-01-00-en.pdf (Press release No. 2023/77 vom 29.12.2023) Südafrikanische Application in diesem Verfahren: https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231228-app-01-00-en.pdf (Schriftsatz, 84 Seiten, unterzeichnet am 28.12.2023) Hintergrund des Antrags (keine Ausweitung der angefragten Unterlagen, lediglich zu Ihrer Information): Mit diesem Antrag möchte ich in Erfahrung bringen, auf welche juristische Bewertung sich die Bundesregierung stützt, wenn sie öffentlich mitteilen lässt, der Völkermord-Vorwurf gegen Israel entbehre jeder Grundlage. In Bezug genommener Pressebericht: "Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück", erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. "Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage." Quelle: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-israel-freitag-132.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 297003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297003/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem IFG Bitte um Spezifizierung der angefragten Informationen und Hinweis auf erwartbare Gebühren.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
5. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
341,2 KB
Bitte um Spezifizierung der angefragten Informationen und Hinweis auf erwartbare Gebühren.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG (Geschäftszeichen 123-02814/00100/0010 [#297003] Guten Tag, Sie baten um Konkretisierung…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG (Geschäftszeichen 123-02814/00100/0010 [#297003]
Datum
18. Februar 2024 17:01
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie baten um Konkretisierung meiner Informationsfreiheitsanfrage „Juristische Grundlagen für die Positionierung der Bundesregierung im Völkermordverfahren Südafrika - Israel beim ICJ“ vom 12.01.2024 (Ihr Geschäftszeichen: 123-02814/00100/0010) und wiesen auf eine erwartbare Gebührenerhebung hin. Ich erhalte die Anfrage aufrecht und konkretisiere wie folgt: - Sie gehen zutreffend davon aus, dass die beantragten Schriftstücke Herrn Bundeskanzler persönlich vorgelegen haben müssen. Sofern dies für Sie nur mit hohem Aufwand nachvollziehbar ist und die folgende Option für Sie mit weniger Aufwand zu handhaben ist, könnten Sie mir alternativ entsprechende Schriftstücke bereitstellen, die das Büro des Bundeskanzlers erreicht haben. -"Juristische Bewertung" meint Schriftstücke, welche die südafrikanische Application beim ICJ für Herrn Bundeskanzler juristisch bewerten. Das können insbesondere juristische Gutachten sein, welche sich zur rechtlichen Stichhaltigkeit des südafrikanischen Schriftsatzes einlassen. Es können aber auch Vermerke/Leitungsvorlagen sein, wo Herr Bundeskanzler über den Sachstand informiert wird und die juristischen Erfolgsaussichten Südafrikas eingeschätzt werden. Ohne nähere Kenntnisse der behördenintern verwendeten Begrifflichkeiten im Bundeskanzleramt ist eine nähere Beschreibung meinerseits nicht möglich. Sofern Ihnen dies nicht die notwendige Klarheit verschafft, könnten wir hierzu gern telefonieren und das Anliegen näher erörtern. Hinsichtlich angeküdigter, erwartbarer Gebühren bitte ich Sie um eine Einschätzung der ungefähren Gebührenhöhe. Ich gebe dabei zu Bedenken, dass gemäß § 6 Satz 1 EGovG Behörden des Bundes Akten elektronisch führen sollen. Bei elektronischer Aktenführung ist es über die Stichwortsuche ohne Weiteres mit minimalem Aufwand möglich, relevante Vorgänge herauszufiltern. Auch sollten sich z.B. aus Posteingangslisten des Vorzimmers o.ä. die relevanten Vorgänge erkennen lassen. Ich bitte zugleich bereits jetzt darum, eine Befreiung/Ermäßigung i.S.d. § 2 IFGGebV zu prüfen. An der veröffentlichung der juristischen Bewertung, auf der die öffentlich vertretene Position der Bundesregierung basiert, besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Das Thema Gaza-Krieg / Vorwurf des Völkermordes ist hochaktuell, spaltet die Gesellschaft und sorgt für erhebliche Verwerfungen z.B. auch innerhalb von Familien. Es besteht insofern ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit, Äußerungen und Positionen der Bundesregierung nachvollziehen zu können. Die südafrikanische "Klageschrift" gegen Israel ist kostenfrei und öffentlich im Internet verfügbar. Sie ist auf 84 Seiten detailliert juristisch ausgearbeitet, mit hunderten Quellen belegt und allgemeinverständlich dargelegt. Seitens der Bundesregierung sind mir lediglich pauschale Äußerungen bekannt (Gegenposition zu Südafrika), die zugrundeliegende juristische Bewertung des Sachverhalts bzw. Begründung der Gegenposition ist gleichwohl offenbar nicht öffentlich verfügbar. Um die gesellschaftliche Lage zu befrieden, Vertrauen in die Politik zu stärken und diese zu erklären, wäre eine Veröffentlichung der juristischen Bewertung zielführend. Die Grundlage für eine Gebührenbefreiung /-ermäßigung ist damit vorhanden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 297003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297003/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG (Geschäftszeichen 123-02814/00100/0010 [#297003]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG (Geschäftszeichen 123-02814/00100/0010 [#297003]
Datum
8. März 2024 18:45
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Juristische Grundlagen für die Positionierung der Bundesregierung im Völkermordverfahren Südafrika - Israel beim ICJ“ vom 12.01.2024 (#297003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ablehnungsbescheid Der IFG-Antrag wird abgelehnt. Ein Bekanntwerden der Information hätte nachteilige Auswirkungen…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
28. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
699,0 KB
Der IFG-Antrag wird abgelehnt. Ein Bekanntwerden der Information hätte nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen. Es würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu diplomatischen Verwerfungen mit anderen Staaten und oder inter- sowie supranationalen Organisationen führen.

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AW: Anfrage nach dem IFG (Geschäftszeichen 123-02814/00100/0010 [#297003]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsa…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG (Geschäftszeichen 123-02814/00100/0010 [#297003]
Datum
2. April 2024 23:08
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Juristische Grundlagen für die Positionierung der Bundesregierung im Völkermordverfahren Südafrika - Israel beim ICJ“ vom 12.01.2024 (#297003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>