Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle

Antrag nach dem SIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Rede zur Reparatur der StVO-Novelle im Bundesrat vom 18.09.2020 hat Frau Ministerin Rehlinger auf für sie entscheidungsrelevante "Stellungnahmen von juristischer Seite" zur Verhältnismäßigkeit von Bußgeldern hingewiesen, die gegen die im April beschlossenen Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sprächen.

Bitte senden Sie mir diese Stellungnahmen zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. September 2020
  • Frist
    24. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG Sehr geehrteAntragsteller/in in ihrer Rede zur Reparatur der StVO-Novelle im Bundesrat vom …
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle [#197604]
Datum
22. September 2020 14:09
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG Sehr geehrteAntragsteller/in in ihrer Rede zur Reparatur der StVO-Novelle im Bundesrat vom 18.09.2020 hat Frau Ministerin Rehlinger auf für sie entscheidungsrelevante "Stellungnahmen von juristischer Seite" zur Verhältnismäßigkeit von Bußgeldern hingewiesen, die gegen die im April beschlossenen Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sprächen. Bitte senden Sie mir diese Stellungnahmen zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle“ vom…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle [#197604]
Datum
24. Oktober 2020 11:01
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle“ vom 22.09.2020 (#197604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Die verhinderte StVO-Novelle ist aktuell von nationalem öffentlichen Interesse und betrifft viele Menschen persönlich. Sie hat für Einzelne Auswirkungen bis hin zum Erhalt von Leib und Leben. Ich bitte Sie deshalb aus Respekt vor dem Gesetzugeber und den Menschen im Land mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197604/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, Ihre Mitteilung habe ich zur Kenntnis genommen. Die von Ihnen erbetene Beantwo…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
AW: Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle [#197604]
Datum
26. Oktober 2020 16:14
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB
image002.png
12,2 KB


Guten Tag, Herr Antragsteller/in, Ihre Mitteilung habe ich zur Kenntnis genommen. Die von Ihnen erbetene Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22. September 2020 befindet sich in einer letzten internen Abstimmung und wird Ihnen in Kürze übermittelt werden. Ich darf noch um etwas Geduld bitten. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Übermittlung von Unterlagen mit Mail vom 22. September 2020 liegt de…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
WG: Juristische Stellungnahmen zur StVO-Novelle [#197604]; Anfrage nach dem SIFG i. V. m. IFG
Datum
2. November 2020 16:17
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB
image002.png
12,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Übermittlung von Unterlagen mit Mail vom 22. September 2020 liegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vor. Eine abschließende Bescheidung Ihres Antrags ist derzeit nicht möglich. Wie sich aus Ihrem Schreiben ergibt, begehren Sie Informationen zu "Stellungnahmen von juristischer Seite" welche von Frau Ministerin Rehlinger in ihrer Rede vom dem Plenum des Bundesrats am 18. September 2020, erwähnte. Danach handelt es sich um eine Stellungnahme, welche gem. § § 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) personenbezogene Daten enthält, deren Schutzwürdigkeit zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Dies betrifft zudem die Frage des Schutzes von geistigem Eigentum gem. § 1 SIFG i. V m. § 6 IFG. Gem. § 1 SIFG i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG hat der Antragsteller, soweit Daten Dritter i. Sinne von § 1 SIFG i. V. m. § 5 Absatz 1 und 2 oder § 6 IFG betroffen sind, seinen Antrag zu begründen. Als verpflichtende Forderung des Gesetzes (sog. Muss-Bestimmung) hat die Behörde keine Möglichkeit, von dieser Bestimmung abzuweichen. Ich darf Sie daher bitten, Ihren Antrag inhaltlich zu begründen und mir bis zum 24.11.2020 unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zuzusenden. Auf der Basis Ihrer Begründung wird über den Fortgang des Verfahrens gemäß den Bestimmungen des IFG entschieden. Ohne Nachreichen einer Begründung kann die erforderliche Drittbeteiligung nicht eingeleitet und Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Sollten Sie innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens keine Erklärung abgeben, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere Verfolgung der Angelegenheit mehr wünschen. Nach Übermittlung Ihrer Begründung werde ich den Dritten mit der nach § 1 SIFG i. V. m. § 8 Absatz 1 IFG geforderten Monatsfrist beteiligen. Für etwaige Fragen und/oder Anmerkungen stehe ich Ihnen unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen