Juristische Vertretung des KM BW

Eine Liste sämtlicher Fälle, in denen
- Dienststellen des KM BW
- dem KM BW untergeordnete Behörden
- das KM BW selbst
innerhalb der letzten fünf Jahre bei
- Klagen
- Gerichtsprozessen
- Gutachten
auf die Unterstützung
- externer (sprich: nicht in der Rechtsabteilung des KM BW beschäftigte) Juristen
- externer Kanzleien
- externer Firmen, die juristische Dienstleistungen anbieten,
zurückgegriffen haben/hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste sämtlicher Fä…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juristische Vertretung des KM BW [#220859]
Datum
22. Mai 2021 12:59
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste sämtlicher Fälle, in denen - Dienststellen des KM BW - dem KM BW untergeordnete Behörden - das KM BW selbst innerhalb der letzten fünf Jahre bei - Klagen - Gerichtsprozessen - Gutachten auf die Unterstützung - externer (sprich: nicht in der Rechtsabteilung des KM BW beschäftigte) Juristen - externer Kanzleien - externer Firmen, die juristische Dienstleistungen anbieten, zurückgegriffen haben/hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220859/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 22. Mai 2021 beantragten Sie die Übersendung einer Liste sämtlicher Fäll…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Juristische Vertretung des KM BW [#220859]
Datum
16. Juni 2021 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB
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4,0 KB


Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 22. Mai 2021 beantragten Sie die Übersendung einer Liste sämtlicher Fälle, in denen innerhalb der letzten fünf Jahre - Dienststellen des KM - dem KM untergeordnete Behörden - das KM selbst bei Klagen, Gerichtsprozessen, Gutachten auf die Unterstützung externer Juristen, externer Kanzleien, externer Firmen, die juristische Dienstleistungen anbieten, zurückgegriffen hat. Bereits seit einigen Jahren berichtet die Landesregierung im zweijährigen Turnus bis zum 30. April über die von ihr in Anspruch genommenen Gutachten/Beratungsleistungen. Die entsprechenden Landtagsdrucksachen, aus denen sie die o. g. Informationen entnehmen können, sind öffentlich einsehbar (§ 9 Abs. 3 Ziff. 5 LIFG). Sie können die von der Landesregierung (auch die vom Kultusministerium) in Anspruch genommenen externen Beratungsleistungen der Jahre 2019/2020 der Landtagsdrucksache LT DS 16/10090<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/10000/16_10090_D.pdf>, die der Jahre 2017/2018 der Landtagsdrucksache LT DS 16/6186<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/6000/16_6186_D.pdf> sowie die Beratungsleistungen in den Jahren 2014 bis 2016 der Landtagsdrucksache LT DS 16/3256<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3256_D.pdf> entnehmen. Im Übrigen führt das Kultusressorts keine Listen oder Übersichten insbesondere über in Anspruch genommene Beratungsleistungen bei Gerichtsverfahren. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gewährt einen grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den informationspflichtigen Stellen. Bei einer amtlichen Information handelt es sich nach § 3 Nr. 3 LIFG um jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bislang nicht vorhandene, statistische Aufbereitung im Rahmen der Informationszugangsanfrage (siehe auch die Gesetzesbegründung zum LIFG, LT-Drucksache15/7720, S.63). Informationspflichtige Stellen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz unterliegen insoweit keiner Pflicht zur Beschaffung der Informationen. Wir bitten um Verständnis, das wir Ihnen die angeforderte Information daher nicht zur Verfügung stellen können. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg (Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg im Breisgau) erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen