Juristisches Staatsexamen

Zuletzt wurde in diesem Forum im November 2022 darum gebeten, sämtliche Informationen über den aktuellen Sachstand des digitalen Staatsexamens in Hamburg zu veröffentlichen.

Ich bitte Sie, mir sämtliche Informationen über den aktuellen Sachstand (Mai 2023) zuzusenden. Insbesondere möchte ich wissen:

Gibt es eine Prognose oder gar eine zeitliche Vorgabe, wann das 2. Staatsexamen erstmalig digital verfasst werden kann?

Wissen Sie schon, auf welcher Hardware das Examen verfasst werden soll?

Wird es unterschiedliche Vorgaben für die Bewertung handgeschriebener Klausuren und digitaler Klausuren geben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Ingo Torman
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Ingo Torman
Betreff
Juristisches Staatsexamen [#279536]
Datum
22. Mai 2023 16:55
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zuletzt wurde in diesem Forum im November 2022 darum gebeten, sämtliche Informationen über den aktuellen Sachstand des digitalen Staatsexamens in Hamburg zu veröffentlichen. Ich bitte Sie, mir sämtliche Informationen über den aktuellen Sachstand (Mai 2023) zuzusenden. Insbesondere möchte ich wissen: Gibt es eine Prognose oder gar eine zeitliche Vorgabe, wann das 2. Staatsexamen erstmalig digital verfasst werden kann? Wissen Sie schon, auf welcher Hardware das Examen verfasst werden soll? Wird es unterschiedliche Vorgaben für die Bewertung handgeschriebener Klausuren und digitaler Klausuren geben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Torman Anfragenr: 279536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279536/
Mit freundlichen Grüßen Ingo Torman

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Torman, auf Ihre E-Mail vom 22. Mai 2023 kann ich Ihnen mitteilen, dass den Prüfungsämtern von…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Mai 2023 - Juristisches Staatsexamen
Datum
30. Mai 2023 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Torman, auf Ihre E-Mail vom 22. Mai 2023 kann ich Ihnen mitteilen, dass den Prüfungsämtern von der Hamburgischen Bürgerschaft im März 2023 (Drucksache 22/10652 - hängt an) die nötigen Mittel für die Einführung der elektronischen Klausur zur Verfügung gestellt worden sind, so dass die für die Durchführung der elektronischen Klausurbearbeitung nötigen neuen Räumlichkeiten angemietet werden konnten. Diese werden gerade umgebaut. Außerdem wird die Ausschreibung der für die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten erforderlichen Software vorbereitet. Es wird derzeit erwartet, dass Ende diesen Jahres die neuen Räume in Betrieb genommen und die ersten Probeklausuren auf den neuen PC geschrieben werden können. Derzeit wird ferner damit gerechnet, dass ab Anfang des Jahres 2024 die Klausuren im Examen elektronisch geschrieben werden können. Allerdings hängt dies - wie dargestellt - von den Bauarbeiten und der Beschaffung der Soft- und Hardware ab, so dass die vorstehende Prognose noch mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Hardware wird von den Prüfungsämtern gestellt werden; weitere Angaben hierzu können noch nicht erfolgen, weil die Details von der noch nicht abgeschlossenen Ausschreibung abhängen. Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für handgeschriebene oder am PC verfasste Klausuren wird es nicht geben. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass jeweils aktuelle Informationen von den Prüfungsämtern auf der Homepage veröffentlicht werden, um sie allen Interessierten so frühzeitig und einfach wie möglich zur Verfügung zu stellen. Der aktuelle Stand zum 2. Examen ist hier zu finden: erstinformation-eklausur-gpa-data.pdf (hamburg.de)<https://justiz.hamburg.de/resource/blob/664700/c671681c548b0f9867984e67065f6514/erstinformation-eklausur-gpa-data.pdf>. Die zugehörige Homepage finden Sie hier: Aktuelles zu den Prüfungen (hamburg.de)<https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/aktuelles-zu-den-pruefungen-575752>. Für das 1. Examen finden Sie die Informationen hier: erstinformation-eklausur-jpa-data.pdf (hamburg.de)<https://justiz.hamburg.de/resource/blob/664698/687c5c8762769e960ca731594444a074/erstinformation-eklausur-jpa-data.pdf>. Die zugehörige Homepage finden Sie hier: Justizprüfungsamt: Aktuelles zu den Prüfungen (hamburg.de)<https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/jpa/aktuelles-zu-den-pruefungen-497470>. Ich hoffe, Ihnen damit behilflich gewesen zu sein und verbleibe Mit freundlichen Grüßen,

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