Justiz NRW: Statistik über unbearbeitete Ermittlungsverfahren

1) Anzahl der unerledigten Ermittlungsverfahren zum Stichtag 31.3. der Jahre 2014-2023, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staatsanwaltschaften,
2) Aufschlüsselung der laut Presse zum 31.03.2023 unerledigten 226.000 Verfahren nach Tatbeständen oder Deliktarten, oder entsprechende Rohdaten, aus denen dies hervorgeht, und
3) Aufschlüsselung der zum 31.03.2023 innerhalb des Vorjahres erledigten Verfahren nach Tatbeständen oder Deliktarten, oder entsprechende Rohdaten, aus denen dies hervorgeht.

Ich beziehe mich bei meiner Anfrage auf die diesen Pressebericht: https://www.lto.de/recht/justiz/j/staatsanwaltschaft-nrw-personalmangel-demografischer-wandel-arbeitsbelastung-unbesetzte-stellen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    31,25 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Justiz NRW: Statistik über unbearbeitete Ermittlungsverfahren [#287283]
Datum
29. August 2023 17:32
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Anzahl der unerledigten Ermittlungsverfahren zum Stichtag 31.3. der Jahre 2014-2023, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staatsanwaltschaften, 2) Aufschlüsselung der laut Presse zum 31.03.2023 unerledigten 226.000 Verfahren nach Tatbeständen oder Deliktarten, oder entsprechende Rohdaten, aus denen dies hervorgeht, und 3) Aufschlüsselung der zum 31.03.2023 innerhalb des Vorjahres erledigten Verfahren nach Tatbeständen oder Deliktarten, oder entsprechende Rohdaten, aus denen dies hervorgeht. Ich beziehe mich bei meiner Anfrage auf die diesen Pressebericht: https://www.lto.de/recht/justiz/j/staatsanwaltschaft-nrw-personalmangel-demografischer-wandel-arbeitsbelastung-unbesetzte-stellen/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287283/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - 45/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Justiz NRW: Statistik über unbearbeitete Ermittlungsverfahren [#287283]
Datum
5. September 2023 13:07
Status
Warte auf Antwort
1451 E - 45/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.08.2023 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist am 29.08.2023 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Das Erfordernis der Adressangabe ist vorliegend insbesondere darin begründet, dass der Umfang Ihrer Anfrage, den einer einfachen Auskunft übersteigen, und damit Kosten auslösen wird. Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht beziffert werden. Sie werden sich jedoch voraussichtlich zwischen 10 und 30 Euro bewegen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihrer These, dass Sie grundsätzlich eine ladungsfähige Anschrift zur Bearbeitung me…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Justiz NRW: Statistik über unbearbeitete Ermittlungsverfahren [#287283]
Datum
5. September 2023 16:18
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihrer These, dass Sie grundsätzlich eine ladungsfähige Anschrift zur Bearbeitung meiner Anfrage benötigen, bzw. dass eine Überprüfung, ob die Anfrage von einer "natürlichen Person" ausgeht, grundsätzlich erforderlich sei, möchte ich höflich widersprechen. Im Falle einer kostenpflichtigen Auskunft ist Ihr Anliegen allerdings grundsätzlich nachvollziehbar, und teile Ihnen daher untenstehend meine Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287283/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
15. September 2023 14:31
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451E-Z.45/23 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
4. Oktober 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort
1451E-Z.45/23 Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine Auskunft nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erhebung von Verwaltungsgebühren für eine Auskunft nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (Informationsfreiheitsgesetz NRW – IFG NRW)
Datum
7. Februar 2024 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
1451E-Z.45/23 Mit freundlichen Grüßen