Justizirrtümer

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Ich suche nach Informationen zu Justizirrtümern. Gibt es Statistiken dazu, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig verurteilt werden? Kommt es in bestimmten Regionen öfter zu Justizirrtümern als in anderen? Um welche Straftaten handelt es sich? Durch wessen Verschulden kommt es dazu? Wie werden die Betroffenen entschädigt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
Romy Winter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich suche nach I…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Romy Winter
Betreff
Justizirrtümer [#34820]
Datum
22. November 2018 09:35
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich suche nach Informationen zu Justizirrtümern. Gibt es Statistiken dazu, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig verurteilt werden? Kommt es in bestimmten Regionen öfter zu Justizirrtümern als in anderen? Um welche Straftaten handelt es sich? Durch wessen Verschulden kommt es dazu? Wie werden die Betroffenen entschädigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Romy Winter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Romy Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Romy Winter

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1412/2018 Sehr geehrte Frau Winter, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 22. Novemb…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Justizirrtümer -
Datum
30. November 2018 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1412/2018 Sehr geehrte Frau Winter, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 22. November 2018, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Übersendung von Statistiken zu den Justizirrtümern gebeten haben. Im Bundesamt für Justiz sind die von Ihnen erbetenen statistischen Angaben nicht vorhanden. Ob andere Behörden möglicherweise entsprechende Daten erheben, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen