Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land Schleswig-Holstein

a) die aktuell gültige Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land SH.

Ergänzungsfragen:
b) Seit wann werden Wachtmeister mit der Sachbearbeitung von Vorgängen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften betraut (insbes. Erstellung von Schriftstücken im Verfahren)?

c) Wie kommt es, dass in Schriftstücken der Staatsanwaltschaften (hier: Kiel) Verfügungen an Tatopfer nicht mehr durch einen Staatsanwalt unterschrieben werden, sondern die Opfer durch die Wachtmeister ohne Formel "auf Anordnung" oder "im Auftrag" schriftlich über die Einstellung der Verfahren benachrichtigt werden?

Irgendwie finde ich es "komisch", dass die Sachbearbeitung bei Staatsanwaltschaften jetzt durch Personen erfolgt, die nur eine sehr kurze Ausbildung durchlaufen haben (überhaupt nicht vergleichbar mit Justiz- oder Verwaltungsfachangestellten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land Schleswig-Holstein [#271393]
Datum
24. Februar 2023 15:57
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) die aktuell gültige Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land SH.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ergänzungsfragen:<< Antragsteller:in >> b) Seit wann werden Wachtmeister mit der Sachbearbeitung von Vorgängen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften betraut (insbes. Erstellung von Schriftstücken im Verfahren)?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> c) Wie kommt es, dass in Schriftstücken der Staatsanwaltschaften (hier: Kiel) Verfügungen an Tatopfer nicht mehr durch einen Staatsanwalt unterschrieben werden, sondern die Opfer durch die Wachtmeister ohne Formel "auf Anordnung" oder "im Auftrag" schriftlich über die Einstellung der Verfahren benachrichtigt werden?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Irgendwie finde ich es "komisch", dass die Sachbearbeitung bei Staatsanwaltschaften jetzt durch Personen erfolgt, die nur eine sehr kurze Ausbildung durchlaufen haben (überhaupt nicht vergleichbar mit Justiz- oder Verwaltungsfachangestellten). Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271393/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> die aktuelle Fassung der Justizwachtmeisterdienstordnung finden Sie unte…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land Schleswig-Holstein [#271393] [Az: 1402-E-1]
Datum
1. März 2023 12:15
Status
Warte auf Antwort
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9,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die aktuelle Fassung der Justizwachtmeisterdienstordnung finden Sie unter folgenden Link https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VVSH-2370-2-MJKE-20150331-SF in der Datenbank " Landesvorschriften und Landesrechtsprechung". Zur Beantwortung der Ergänzungsfragen habe ich Ihre Anfrage an die Staatsanwaltschaft Kiel, Schützenwall 31-35, 24114 Kiel zur Beantwortung weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Übersendung des Links zur Dienstvorschrift. Ich hatte …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land Schleswig-Holstein [#271393] [Az: 1402-E-1] [#271393]
Datum
1. März 2023 15:16
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Übersendung des Links zur Dienstvorschrift. Ich hatte diesen im Rahmen meiner Recherche leider nicht gefunden. Vielen Dank auch für die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271393/
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat Ihre Anfrage an mich zur Be…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Betreff
AW: Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land Schleswig-Holstein [#271393]
Datum
3. März 2023 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium für Justiz und Gesundheit hat Ihre Anfrage an mich zur Beantwortung weitergeleitet und dabei mitgeteilt, dass Sie bereits auf die Fundstelle der Justizwachtmeisterdienstordnung (JWDO) hingewiesen wurden. Gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1. c) JWDO kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizwachtmeisterdienstes die Verwaltung einer Abteilung der Geschäftsstelle, in denen ausschließlich Anzeigensachen gegen unbekannte Täter bearbeitet werden, übertragen werden. Hiervon wird bei der Staatsanwaltschaft Kiel Gebrauch gemacht. Die Justizwachtmeisterin oder der Justizwachtmeister ist dabei jedoch nicht mit der Sachbearbeitung betraut. Sie oder er führt lediglich die Verfügungen der Staats- oder Amtsanwältin bzw. des Staats- oder Amtsanwalts aus. Dazu gehört u. a. die Fertigung einer Einstellungsnachricht an die Geschädigte oder den Geschädigten. Auf den Text der Einstellungsnachricht hat sie oder er dabei keinen Einfluss, weil das Schreiben vollautomatisch in einer Druckstraße erstellt und abgesandt wird. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich den standardisierten Text der Einstellungsnachricht überprüft und festgestellt, dass tatsächlich der Zusatz „Auf Anordnung“ fehlt. Die für die Programmierung der Schreibwerkvorlagen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig hat mir inzwischen mitgeteilt, dass dieser Fehler nunmehr behoben wird. Ich danke Ihnen daher sehr herzlich für Ihren Hinweis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung und die Erläuterungen, auch, dass Soe direkt eine Ä…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land Schleswig-Holstein [#271393]
Datum
3. März 2023 18:09
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung und die Erläuterungen, auch, dass Soe direkt eine Änderung der Vorlage vorgenommen haben. So ist auch für den Bürger verständlich, dass die Entscheidung weiterhin durch Amts- oder Staatsanwält:innen ergangen ist und die Wachtmeisterei nicht in eigenem Ermessen entscheidet. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271393/