Antrag nach dem IZG-SH/VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die aktuell gültige Justizwachtmeisterdienstordnung für das Land SH.
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Ergänzungsfragen:
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b) Seit wann werden Wachtmeister mit der Sachbearbeitung von Vorgängen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften betraut (insbes. Erstellung von Schriftstücken im Verfahren)?
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c) Wie kommt es, dass in Schriftstücken der Staatsanwaltschaften (hier: Kiel) Verfügungen an Tatopfer nicht mehr durch einen Staatsanwalt unterschrieben werden, sondern die Opfer durch die Wachtmeister ohne Formel "auf Anordnung" oder "im Auftrag" schriftlich über die Einstellung der Verfahren benachrichtigt werden?
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Irgendwie finde ich es "komisch", dass die Sachbearbeitung bei Staatsanwaltschaften jetzt durch Personen erfolgt, die nur eine sehr kurze Ausbildung durchlaufen haben (überhaupt nicht vergleichbar mit Justiz- oder Verwaltungsfachangestellten).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
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Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
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Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 271393
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