JVA Burg - Schutzmaßnahmen
Antrag nach dem IZG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist bekannt geworden, dass im Jahr 2021 ein Schreiben eines Gefangenen der JVA Burg an das Gesundheitsamt des Landkreises Jerichower Land gegangen ist, der sich über unzureichende Schutzmaßnahmen für Gefangene in der JVA Burg beschwerte und entsprechende Handlungen des Gesundheitsamtes anmahnte.
Ich bitte um Übersendung des betreffenden Schreibens sowie etwaigig gegenüber der JVA Burg veranlasster Kommunikation. Mit einer Schwärzung aller personenbezogener Daten erkläre ich mich bereits an dieser Stelle einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA).
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein - ich gehe aktuell von einer so genannten einfachen Auskunft aus -, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens aber nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Januar 2022
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15. Februar 2022
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