Kabinettsbeschluss der Bundesregierung über die Teilnahme am Hackathon #WirVSVirus

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Kabinettsbeschluss der Bundesregierung über die Teilnahme am Hackathon #WirVSVirus

= zum Hintergrund =

der Website
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hackathon-der-bundesregierung-1733632 habe ich entnommen:
> Auf ihrer Kabinettssitzung am 18. März hat die Bundesregierung ihre Teilnahme am Hackathon #WirVSVirus beschlossen.

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  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kabinettsbe…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung über die Teilnahme am Hackathon #WirVSVirus [#186855]
Datum
16. Mai 2020 17:29
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung über die Teilnahme am Hackathon #WirVSVirus = zum Hintergrund = der Website https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hackathon-der-bundesregierung-1733632 habe ich entnommen: > Auf ihrer Kabinettssitzung am 18. März hat die Bundesregierung ihre Teilnahme am Hackathon #WirVSVirus beschlossen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186855 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 16. Mai 2020
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. Mai 2020
Datum
18. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen