Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen für Staatsanwaltschaft Neuruppin zwischen November 2023 und Januar 2024

Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen für die Staatsanwaltschaft Neuruppin zwischen November 2023 und Januar 2024

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen für Staatsanwaltschaft Neuruppin zwischen November 2023 und Januar 2024 [#298171]
Datum
24. Januar 2024 11:40
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen für die Staatsanwaltschaft Neuruppin zwischen November 2023 und Januar 2024
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298171/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSG…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen für Staatsanwaltschaft Neuruppin zwischen November 2023 u. Januar 2024 [#298171]
Datum
1. März 2024 08:49
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (&31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen für Staatsanwaltschaft Neuruppin zwischen November 2023 und Januar 2024“ vom 24.01.2024 (#298171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie doch umgehend über den Stand der Anfrage. Schauen Sie doch, wie schnell auf fragdenstaat.de z. B. der Thüringer Beauftragte Anfragen zu allen Kalenderdaten von Meldungen durch Staatsanwaltschaften beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#298171] Sehr << Antra…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#298171]
Datum
15. März 2024 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
650,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Michaelis beigefügtes Schreiben zum Az. 082/24/0199 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen