Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (& 31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch Staatsanwaltschaften der seit der Einleitung der Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD nach JI-Richtlinie
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 30 (& 31) der JI-Richtlinie bzw. Art. 33 (& 34) DSGVO durch Staatsanwaltschaften des Landes in der Zeit seit der Einleitung der Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nach JI-Richtlinie
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Datum24. Januar 2024
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27. Februar 2024
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