Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Gerichts seit dem 25.5.2018

Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Gerichts seit dem 25.5.2018

ansonsten die Information über Fehlen/Unterlassen von Meldungen.

Grund: Betroffene berichten über fehlende und warten Meldungen in konkreten Fällen

Vlt. können Sie die weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO-EU (Richter am LSG NRW) einbinden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Gerichts seit dem 25.5.2018 [#285503]
Datum
4. August 2023 16:17
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33-34 DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Gerichts seit dem 25.5.2018 ansonsten die Information über Fehlen/Unterlassen von Meldungen. Grund: Betroffene berichten über fehlende und warten Meldungen in konkreten Fällen Vlt. können Sie die weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO-EU (Richter am LSG NRW) einbinden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285503/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
4. August 2023 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 04.08.2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 04.08.2023
Datum
27. September 2023 08:47
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 04.08.2023 [#285503]
Guten Tag, Ihre verspätete Antwort ist angekommen.…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 04.08.2023 [#285503]
Datum
28. September 2023 09:19
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre verspätete Antwort ist angekommen. Nach Urteil des OVG NRW (derzeit beim BVerwG) ist eine anlasslose Abfrage personenbezogener Daten von Informationsfreiheitsantragsstellenden unzulässig. Ferner ist bekannt geworden, dass Sie auch via fragdenstaat.de in anlassloser Absicht Anschriften von anderen Antragstellenden abfragen, dann aber ausschließlich auf fragdenstaat.de antworten. Ferner Vermissen einige Betroffenen fristgerechte pro-aktive Meldungen nach Art. 34 DSGVO-EU, die von Amts wegen zu erfolgen wären. Darüber hinaus sind durch offenbaren von personenbezogenen Daten Nachteile denkbar, wobei Ihre Gerichtsverwaltung aus Medien sogar für jahrelange disziplinarrechtliche Verfolgung eines amtierenden Richters an Ihrem Gericht bekannt ist, der auf Einflussnahmen der Justizverwaltung auf die Rechtsprechungspraxis (Ghettorentenentschädigungen) aufmerksam machte. Haben Sie Ihre weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO-EU in die Datenabfragepraxis auf fragdenstaat.de eingebunden und was meint die Kontrollstelle dazu - nebenbei ein Richter an Ihrem Gericht, der selbst Mittel und Zwecke der Datenverarbeitungen dort festlegt? Mit freundlichen Grüßen