Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33 (und 34) DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialgerichts Frankfurt/O. in den Jahren 2023, 2022

Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33 (und 34) DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialgerichts Frankfurt/O. in den Jahren 2023, 2022

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33 (und 34) DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialgerichts Frankfurt/O. in den Jahren 2023, 2022 [#285614]
Datum
6. August 2023 21:50
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdaten (falls vorhanden) von Meldungen nach Art. 33 (und 34) DSGVO-EU durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Sozialgerichts Frankfurt/O. in den Jahren 2023, 2022
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285614/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG – Kalenderdaten von Meldungen nac…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG – Kalenderdaten von Meldungen nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Sozialgerichts Frankfurt/O. in den Jahren 2022 und 2023
Datum
14. August 2023 16:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Bultmann beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1372 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG – Kalenderdaten von Meldungen…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG – Kalenderdaten von Meldungen nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) des Sozialgerichts Frankfurt/O. in den Jahren 2022 und 2023 [#285614]
Datum
14. August 2023 16:57
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke. Es ist inzwischen aus fragdenstaat.de bekannt, dass die EU-Richtlinie auf Informationszugang je nach Bundesland in deutschen Landen unterschiedlich restriktiv/liberal von den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gehandhabt wird und so dem einheitlichen europäischen Informationszugangsraum entgegengearbeitet wird. Vlt. können Sie aber gegenüber den Verantwortlichen in dem von der DSGVO-EU weder in der Verwaltung noch in der Rechtsprechung unabhängigen Gericht hinwirken, dass Meldungen nach Art. 33 und insbes. 34 DSGVO-EU stets fristgerecht getätigt werden, z. B. um den Schaden aus Staatshaftung durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu minimieren (zur Staatshaftung erwartbar BFH vom 28.6.22, BSG vom 6.3.23, weitere Urteile nach anderen Prozessordnungen stehen aus). Dies auch vor dem Hintergrund, dass auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem one-pager zu 5 Jahren der DSGVO-EU zu der Tätigkeit von über 17 Datenschutzaufsichtsbehörden schreibt: "viele Köpfe, wenige Resultate", und meint, gerade die Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland würde auf europäischer Ebene durch "krude Theorien" auf sich aufmerksam machen, die inzwischen nacheinander vom EuGH dekonstruiert worden sind. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 285614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>