Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der aktuellen Datenschutzhinweise auf der Website der Postbank sowie der aktuellen Impressumsangaben, Az. zu Meldungen nach Art. 5, 26, 30, 33-34 DSGVO-EU, sowie der Pflicht zu richtigen Angaben in der Datenschutzerklärung.
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Haben Sie vorgerichtliche oder gerichtliche Aktenzeichen zu Verstößen nach Art. 12 Abs. 3, Art. 13, 14, 15, 19, 21, 34 oder Art. 58, 63, 77, 78 DSGVO-EU bzw. zu Widersprüchen gegen uneingewilligte Änderungen von Verantwortlichkeiten, Gebührenerhebungen etc.?
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Grund:
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Im Impressum auf der Postbank-Website steht:
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Herausgeber
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Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
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Bundeskanzlerplatz 6
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53113 Bonn
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag:
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Tim Rehkopf, Bundeskanzlerplatz 6, 53113 Bonn, Deutschland
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Telefon
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+49 (0)228 920 - 0
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Telefax
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+49 (0)228 920 - 35151
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Internet
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www.postbank.de<< Antragsteller:in >>
Facebook
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Twitter
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https://twitter.com/postbank<< Antragsteller:in >>
Youtube
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https://www.youtube.com/postbank<< Antragsteller:in >>
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Sitz der Deutsche Bank AG: Frankfurt am Main
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HRB 30 000, Amtsgericht Frankfurt am Main
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 114103379
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Im Bereich 'Datenschutz' auf der gleichen Website steht aber:
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A. Verantwortlicher
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Deutsche Bank AG
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Taunusanlage 12
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60325 Frankfurt am Main
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Telefon: (069) 910-10000
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Fax: (069) 910-10001
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E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
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B. Datenschutzbeauftragter
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Deutsche Bank AG
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Datenschutzbeauftragter
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Taunusanlage 12
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60325 Frankfurt am Main
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Telefon: (069) 910-10000
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E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
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In der Kundenhotline der Postbank werden unterschiedliche Versionen der Verantwortlichkeit sowie des Kalenderdatums des Geltungsbeginns genannt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
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Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 274317
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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