Kalenderdatum der Beendigung des ersten Jahres seit Benennung als Richterin auf Probe der Richterin Neckermann

Kalenderdatum der Beendigung des ersten Jahres seit Benennung als Richterin auf Probe der Richterin Neckermann, die u.a. in mehreren Verfahren 2022 am Verwaltungsgericht Wiesbaden als Einzelrichterin eingesetzt worden war

Antwort verspätet

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  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum der Beendigung des …
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Beendigung des ersten Jahres seit Benennung als Richterin auf Probe der Richterin Neckermann [#300778]
Datum
21. Februar 2024 20:06
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Beendigung des ersten Jahres seit Benennung als Richterin auf Probe der Richterin Neckermann, die u.a. in mehreren Verfahren 2022 am Verwaltungsgericht Wiesbaden als Einzelrichterin eingesetzt worden war
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300778/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 22. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> a…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 22. Februar 2024
Datum
22. März 2024 17:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 22. Februar 2024 [#300778] Guten Tag, Hessen gehört ja …
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 22. Februar 2024 [#300778]
Datum
23. März 2024 12:35
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, Hessen gehört ja transparenz- und informationsfreiheitsrechtlich zu absoluten Schlusslichtern trotz der entschlossenen Stellungnahme der 17 deutschen Aufsichtsbehörden vom 7.11.23 gehört, insbes. im justiziellen Bereich mitten im Verfahren gegen Deutschland C 149/23 (im Übrigen auch an korruptionssnfälligen Generalstaatsanwalschaften mit korrupten leitenden Oberstaatsanwälten als Antikorruptionskämpfern) und insbes. bei proaktiver obligatorischer Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte im Sinne des Zugangs zu elementar wichtigen Informationen für Rechtsschutzsuchende. Ferner besteht eine prüfungswürdige Annahme , dass die Richterin auf Probe trotz des Regelwerks der VwGO in Verfahren gegen den eigenen Dienstherrn als Einzelrichterin noch vor Ablauf des 1. Dienstjahres auf Probe eingesetzt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300778/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 22. Februar 2024 [#300778] Guten Tag, wie sieht es aus?…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 22. Februar 2024 [#300778]
Datum
20. April 2024 17:04
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, wie sieht es aus? Wollen Sie rechtsgehörselementare Informationen geheim halten? Mit freundlichen Grüßen