Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde [#294312]
Datum
6. Dezember 2023 17:44
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294312/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihre…
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Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde [#294312]
Datum
10. Januar 2024 13:36
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde“ vom 06.12.2023 (#294312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihre…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde [#294312]
Datum
15. Januar 2024 20:07
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde“ vom 06.12.2023 (#294312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihre…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde [#294312]
Datum
18. Januar 2024 11:35
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde“ vom 06.12.2023 (#294312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle
Datum
19. Januar 2024 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle habe ich zuständigkeitshalber erst heute erhalten und kann daher leider auch erst jetzt beantwortet werden. Die Stadtverwaltung Düsseldorf hat ihre interne Meldestelle zum 04.12.2023 eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312] Guten Tag, und haben Sie vielen Dank f…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312]
Datum
19. Januar 2024 10:06
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort im Auftrag des sonst - wie auf fragdenstaat.de allgemein unter Anfragen an die Stadtverwaltung nachlesbar - besonders gesetzesfristignoranten Oberbürgermeisters. Interessant, dass mitten im Klageverfahren C 149/23, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, die Hinweisgeberschutzstelle in der Landeshauptstadt zum 4.12.23 eingerichtet worden sei, der Landesgesetzgeber aber erst am 29.12.23 das HinSchG AG NRW im Amtsblatt veröffentlicht hat, weswegen vorher im kommunalen Bereich die einfachgesetzliche Rechtsgrundlage für den Hinweisgeberschutz nicht gegeben gewesen sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294312/
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312] Guten Tag, am Telefon berichteten Sie …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312]
Datum
18. März 2024 09:34
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am Telefon berichteten Sie anscheinend neulich, die Hinweisgeberschutzstelle im Bereich Compliance befinde sich in der Restrukturierung. Bitte teilen Sie die Kontaktdaten und den Fundort im veröffentlichungsbedürftigen Organigramm zu der Hinweisgeberschutzstelle seit der Einrichtung bis zu heutigen Tag mit. Ihre Stadt zelebriert im Übrigen im Aufttag sonst auch auf fragdenstaat.de Fristinoranz gegenüber sonstigen Anfragen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294312/
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Read: AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312] Ihre Nachricht An: << A…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Read: AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312]
Datum
18. März 2024 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht An: << Antragsteller:in >> Betreff: AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312] Gesendet: Montag, 18. März 2024 09:34:23 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien wurde am Montag, 18. März 2024 09:35:30 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.
Kommunalverwaltung Düsseldorf
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312]
Datum
25. März 2024 13:51
Status
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11,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne gebe ich Ihnen erneut Information zur internen Meldestelle der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Ihnen weitergeleiteten Informationen aus einem Telefonat sind insofern nicht ganz richtig, als dass hier keine Restrukturierung angezeigt ist. Die Verwaltung beabsichtigt vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufgaben einer internen Meldestelle durch Dritte wahrnehmen zulassen. Bis dahin nimmt die Fachstelle Compliance die Aufgaben interimsweise wahr. Die notwendigen Informationen wurden bzw. werden auf der Intranetseite bzw. Homepage der Landeshautstadt Düsseldorf veröffentlicht. Sollten Sie Beschäftigte der Landeshauptstadt Düsseldorf sein oder zumindest in einem beruflichen Kontakt zur Verwaltung stehen oder gestanden haben, können sie Hinweise zu Missständen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes entweder an die Antikorruptionsbeauftragte in der Fachstelle Compliance oder an eine externe Meldestelle (z.B. Bundesamt für Justiz) geben. Weitergehende Informationen kann ich Ihnen von dieser Stelle zuständigkeitshalber leider nicht geben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312] Guten Tag, danke für diese Information…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle [#294312]
Datum
6. April 2024 13:31
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für diese Information. Allerdings hat die von der EU-Kommission auf eine mind. 8-stellige Vertragsstrafe nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie verklagte Bundesrepublik Deutschland externe Hinweise nach dem schnell im Juli 2023 verabschiedeten ja erst gar nicht vorgesehen, sind daher Meldungen betr. den für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Behörde direkt an EU-Organe geplant. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294312/