Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289372]
Datum
1. Oktober 2023 21:26
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289372/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
1. Oktober 2023 21:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Hinweisgeberschutzgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Hinweisgeberschutzgesetz
Datum
17. Oktober 2023 08:09
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Hinweisgeberschutzgesetz [#289372] Guten Tag, vielen Dank! Jetzt wird verständlicher, warum 2022 gegen dies…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hinweisgeberschutzgesetz [#289372]
Datum
17. Oktober 2023 23:07
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank! Jetzt wird verständlicher, warum 2022 gegen dieses Land (Deutschland) ein Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie eingeleitet werden musste. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289372/
Sozialgericht Düsseldorf
Eingabe vom 15.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachricht vom 15.11.2023 teile ich Ihnen …
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Eingabe vom 15.11.2023
Datum
17. November 2023 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachricht vom 15.11.2023 teile ich Ihnen mit, dass wir Ihre Nachricht vom 02.10.2023 im Gegensatz zu Ihrer Nachricht vom 01.10.2023, die wir am 16.10.2023 beantwortet haben, nicht erhalten haben. Zu Ihrem Antrag vom 01.10.2023 teile ich Ihnen mit, dass keine Anweisung zur Nichtbearbeitung von Ablehnungsgesuchen in Verfahren an unserem Gericht existieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingabe vom 15.11.2023 [#289372] Guten Tag, danke, und bemerkenswert, dass mitten im Klageverfahren gegen die…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 15.11.2023 [#289372]
Datum
14. Dezember 2023 13:44
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, und bemerkenswert, dass mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik, C 149/23, kein Organisationserlass existiere, Betroffene sich wahlweise an externe Stellen im Bund oder in EU-Organen wenden müssten. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Eingabe vom 24.12.2023 Der Präsident D 110-2 Ihr Antrag vom 24.12.2023 wurde zuständigkeitshalber an das Minister…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Eingabe vom 24.12.2023
Datum
2. Januar 2024 11:47
Status
Warte auf Antwort
Der Präsident D 110-2 Ihr Antrag vom 24.12.2023 wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium der Justiz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingabe vom 24.12.2023 [#289372] Guten Tag, am 24.12.23 wurde hier kein Antrag gestellt. Im Übrigen wurden …
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 24.12.2023 [#289372]
Datum
2. Januar 2024 11:54
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am 24.12.23 wurde hier kein Antrag gestellt. Im Übrigen wurden hier Informationen in Ihrer Behörde abgefragt und nicht in dem (nach VerwVerfG NRW beteiligtenfähigen) Ministerium, dessen Behördenleitung laut Medien und einschlägigen Verwaltungsgerichtsurteilen die Praxis in diesem Land als normal bezeichnet, demnach bei Abendessen die Bewerbung für den Posten am höchsten Landesgericht Duzfreundinnen mitten in bereits laufenden Bewerbungsverfahren ans Herz gelegt wird, ansonsten auch die weiteren einschlägigen informationellen Erinnerungslücken der Behördenleitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingabe vom 24.12.2023 [#289372] Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung e…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 24.12.2023 [#289372]
Datum
6. Februar 2024 12:56
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ vom 01.10.2023 (#289372) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Der anlasslosen Weiterleitung an Dritte (im Ministerium) wurde bekanntlich in der Anfrage selbst ausdrücklich widersprochen! Haben Sie pflicht- und fristgemäß die Empfänger informiert? Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingabe vom 24.12.2023 [#289372] Guten Tag, der Organisationserlass des Ministeriums befinde sich weiter in F…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 24.12.2023 [#289372]
Datum
15. Februar 2024 18:57
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Organisationserlass des Ministeriums befinde sich weiter in Feinabstimmung, schreibt ein anderes Gericht auf fragdenstaat.de. Das hätten Sie auch so an- und zugeben können, ganz ohne Datensteuerungen an Dritte. Bitte geben Sie bei allen Antworten das folgende Zeichen an: C 149/23 Mit freundlichen Grüßen