Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht

Anfrage an: Sozialgericht Köln

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289369]
Datum
1. Oktober 2023 21:21
An
Sozialgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289369/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Köln
Automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
Automatische Rückantwort
Datum
1. Oktober 2023 21:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher damit rechnen, dass Ihre E-Mail in Rechtssachen nicht bearbeitet wird. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege (per Post oder per Fax), insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Köln
Guten Tag, auf Ihre Anfrage vom 01.10.2023, 21:22 Uhr teile ich mit, dass ein Kalenderdatum nicht mitgeteilt werd…
Von
Sozialgericht Köln
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht ['289369]
Datum
11. Oktober 2023 10:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, auf Ihre Anfrage vom 01.10.2023, 21:22 Uhr teile ich mit, dass ein Kalenderdatum nicht mitgeteilt werden kann, da hier keine Hinweisgeberschutzstelle nach HinSchG besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke! Haben Sie weniger als 50 Beschäftigte? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289369 Antwort a…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht ['289369] [#289369]
Datum
11. Oktober 2023 16:07
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke! Haben Sie weniger als 50 Beschäftigte? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289369/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, jetzt scheint verständlicher zu sein, warum gegen Deutschland eine 8-stellige Vertragsstrafe verhängt …
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht ['289369] [#289369]
Datum
29. November 2023 10:59
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, jetzt scheint verständlicher zu sein, warum gegen Deutschland eine 8-stellige Vertragsstrafe verhängt werden musste... Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bemerkenswert, dass mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik, C 149/23, kein Organisationserl…
An Sozialgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht ['289369] [#289369]
Datum
15. Dezember 2023 13:05
An
Sozialgericht Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bemerkenswert, dass mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik, C 149/23, kein Organisationserlass des Justizministeriums zu Einrichtung von Hinweisgeberschutzstellen an Gerichten laut einer freundlichen Mitteilung aus einem weniger vorratsdatenspeicherungsorientierten Sozialgericht existiere. Jetzt wird verständlicher, warum Sie anlasslos gegen den unionalen Datenminimierungsgrundsatz gegen die Rechtsprechung des OVG NRW zum IFG und mangels von Transparenzgesetzen in diesem Land (dazu Stellungnahme von 17 informationsfreiheitsrechtlichen Aufsichtsbehörden vom 7.11.23) personenbezogene Daten nach IFG auf Vorrat abfragen wollten. Bitte stimmen Sie doch diese Praxis mit der gleichnamigen Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO in Ihrem Gericht ab! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289369/