Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde, Kontaktdaten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum der Einrichtung ein…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde [#290776]
Datum
22. Oktober 2023 16:27
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde, Kontaktdaten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290776/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde“ [#290776]
Datum
3. Dezember 2023 10:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290776/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Informationsfreiheitsrechte aus dem HDSIG auch für Ihre Behörde gelten, mangels Transparenzgesetze und proaktiver Veröffentlichungspflichten in Ihrem Land im Lichte der entsprechenden Forderung von Aufsichtsbehörden vom 7.11.23 nebst der Forderung nach bundesweiter Vereinheitlichung von informationfreiheitsgesetzlicher Standards, gegen welche sich Ihr Bundesland bisher unversöhnlich positioniert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 290776.pdf Anfragenr: 290776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290776/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde“ [#290776]
Datum
9. Dezember 2023 13:11
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde“ vom 22.10.2023 (#290776) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Informationsfreiheitsanfrage ist hier eingegangen und wird von mir …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde“ [#290776]; mein Az.: 95.23.35:0039/wz
Datum
11. Dezember 2023 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Informationsfreiheitsanfrage ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Nach einer Schulung im November erfolgte die Benennung der internen Meldestelle nach dem HinSchG zum 01.12.2023. Die interne Meldestelle des HBDI ist postalisch unter Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit persönlich/vertraulich interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz Gustav-Stresemann-Ring 1 65189 Wiesbaden oder telefonisch unter 0611/ 1408 139 zu erreichen. Darüber hinaus können sich hinweisgebende Personen alternativ an die (auch für das Land Hessen zuständige) externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden. Eine Meldung kann dort postalisch unter Bundesamt für Justiz Externe Meldestelle des Bundes 53094 Bonn telefonisch unter 0228 99 410 6644 oder online unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für die verspätete Antwort. Mitten im Klageverfahren C 149/23, EU-Kommission gegen die Bundesre…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG in Ihrer Behörde“ [#290776]; mein Az.: 95.23.35:0039/wz [#290776]
Datum
11. Dezember 2023 18:11
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die verspätete Antwort. Mitten im Klageverfahren C 149/23, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, hatten Sie sich im Lichte der im besagten Verfahren beantragten Vertragsstrafe (Festbetrag) sowie der Strafe pro Kalendertag der Zuwiderhandlung Zeit gelassen. Gibt es denn eine Ergänzung der Datenschutzerklärung für die Meldestelle? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 290776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290776/