Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Kalenderdatum der Einrichtung einer internen Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz

Eine unverzügliche Antwort nach dem IFG wäre hilfreich. Sie wird zitiert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Oktober 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz [#289368]
Datum
1. Oktober 2023 21:19
An
Landessozialgericht NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer internen Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz Eine unverzügliche Antwort nach dem IFG wäre hilfreich. Sie wird zitiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289368 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289368/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landessozialgericht NRW
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Landessozialgericht NRW
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Datum
1. Oktober 2023 21:19
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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An Landessozialgericht NRW Details
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
17. November 2023 19:09
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
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Datum
17. November 2023 19:09
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
1. Dezember 2023 23:37
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Landessozialgericht NRW
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auf das Klageverfahren C-149/23, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wird Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
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Landessozialgericht NRW
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Datum
1. Dezember 2023 23:37
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Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
7. Dezember 2023 17:28
An
Landessozialgericht NRW
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
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Landessozialgericht NRW
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Datum
7. Dezember 2023 17:28
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach de…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz [#289368]
Datum
11. Dezember 2023 15:26
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Landessozialgericht NRW
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
11. Dezember 2023 15:27
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#289368] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtu…
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
14. Dezember 2023 23:08
An
Landessozialgericht NRW
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
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Landessozialgericht NRW
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Datum
14. Dezember 2023 23:08
Status
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AW: automatische Rückantwort [#289368] Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung…
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
22. Dezember 2023 10:32
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Landessozialgericht NRW
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
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Landessozialgericht NRW
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Datum
22. Dezember 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz [#289368]
Datum
29. Dezember 2023 14:56
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
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Landessozialgericht NRW
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Datum
29. Dezember 2023 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#289368] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtu…
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
5. Januar 2024 14:02
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landessozialgericht NRW
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Landessozialgericht NRW
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automatische Rückantwort
Datum
5. Januar 2024 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#289368] Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung…
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AW: automatische Rückantwort [#289368]
Datum
11. Januar 2024 09:13
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
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Landessozialgericht NRW
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automatische Rückantwort
Datum
11. Januar 2024 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach de…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz [#289368]
Datum
17. Januar 2024 12:19
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz“ vom 01.10.2023 (#289368) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte…
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
17. Januar 2024 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landessozialgericht NRW gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landessozialgericht NRW
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landessozialgericht NRW
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023
Datum
22. Januar 2024 13:16
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 [#289368]
Guten Tag, Sie müssten - wenn Sie denn inzwischen …
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 [#289368]
Datum
22. Januar 2024 15:07
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie müssten - wenn Sie denn inzwischen eine Hinweisgeberschutzstelle mitten im Klageverfahren C 149/23 hätten - schon von sich aus Ihre von Gesetzes und insofern von Amts wegen zu veröffentlichenden und aktuell zu haltenden Organigramme entsprechend auf dem aktuellen informationellen Stand halten. Oder fehlt weiter der Organisationserlass des Ministeriums? Anträge nach IFG NRW sind zudem grundsätzlich formlos möglich. Nach Rechtsprechung des OVG NRW (derzeit beim BVerwG) sind anlasslose Abfrage personenbezogener Daten oder auf Vorrat nicht zulässig. Beachten Sie zudem den unionsrechtlichen Datenminimierungsgrundsatz. Vlt. können Sie das mit der gleichnamigen, weisungsfreien Kontrollstelle nach Art. 38-39 DS-GVO in Ihrem Gericht abstimmen. Verwiesen sei in dem Zusammenhang mangels von Transparenzgesetzen in diesem Land auch auf die besonders engagierte Stellungnahme der informationsfreiheitsrechtlichen Aufsichtsbehörden vom 7.11.23, die einheitliche informationsfreiheitsrechtliche Standards einfordern - verständlich angesichts der alles Andere denn niederschwelligen Informationszugangspolitik in Gerichten wie Ihrem und in der Hierarchie des Ministeriums, dessen Behördenleitung bei Abendessen - laut Medien und Verwaltungsgerichtsurteilen - an Duzfreundinnen mitten in bereits laufenden Bewerbungsverfahren eine Bewerbung um den Posten am höchsten Landesgericht anbietet, sonst informationelle Erinnerungslücken zu Gesprächsinhalten geltend macht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 [#289368] Guten Tag, hingewiesen sei im Übrigen auf das Vera…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 [#289368]
Datum
25. Januar 2024 11:26
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hingewiesen sei im Übrigen auf das Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Ihre unverhältnismäßigen und nicht erforderlichen Ausforschungsinteressen sind unionsrechtlich unzulässig. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 [#289368] Guten Tag, dann gibt es also noch gar keinen in Fe…
An Landessozialgericht NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2023 [#289368]
Datum
19. Februar 2024 11:28
An
Landessozialgericht NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann gibt es also noch gar keinen in Feinabstimmung befindlichen Organisationserlass des Ministeriums für den Hinweisgeberschutz in Justizbehörden des Landes (Stand: 15.2.24 laut allgemein nachlesbaren Antworten weniger ausforschungsgieriger Justizverwaltungen auf fragdenstaat.de) Unglaublich. Mit freundlichen Grüßen