Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz

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  • Datum
    25. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
25. September 2023 08:48
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die interne Meldestelle ist mit Wirkung zum 02.07.2023 mit dem Inkrafttre…
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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
25. September 2023 15:48
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> die interne Meldestelle ist mit Wirkung zum 02.07.2023 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eingerichtet worden. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Reaktion! Haben Sie auch Kontaktdaten der Stelle? Im Organigramm (Septe…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
28. September 2023 11:56
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Reaktion! Haben Sie auch Kontaktdaten der Stelle? Im Organigramm (September 2023) findet sich eine solche Stelle nicht, nur eine Anti-Korruptionsbeauftragte, aber keine Hinweisgeberschutzstelle, die ja nach Gesetz deutlich weiter gefasst sein muss. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/
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Guten Tag, es würde noch interessieren, welche Rechtsgrundlage neben der Richtlinie der EU der eingerichteten Hin…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
4. Oktober 2023 08:48
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, es würde noch interessieren, welche Rechtsgrundlage neben der Richtlinie der EU der eingerichteten Hinweisgeberschutzstelle zugrunde gelegt worden ist. Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes oder der Gesetzesentwurf (?) vom 18.8.23 zum HinschG AG NRW? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/
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Guten Tag, ich nehme die letzte Frage an Ihr nach dem Hinweisgeberschutz arbeitendes Ministerium zurück und spezi…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
4. Oktober 2023 17:36
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich nehme die letzte Frage an Ihr nach dem Hinweisgeberschutz arbeitendes Ministerium zurück und spezifiziere sie dahingehend, ob Sie als Aufsicht oder via Ihre Hinweisgeberschutzstelle mit Hinweisgeberschutzstellen fraglicher Gemeinden zusammenarbeiten und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage die letzteren ihre Arbeit ausüben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hat MKJFGFI hat keine nachgeordnten Behörden. Das Hinweisgeberschutzgeset…
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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
12. Oktober 2023 15:34
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> hat MKJFGFI hat keine nachgeordnten Behörden. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt die Voraussetzungen für die Einrichtung einer internen Meldestelle für die Kommunen. Viele Grüße
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Guten Tag, danke, das ist bekannt. Dann bearbeiten Sie also - auch mangels eines Landesgesetzes für Kommunen etc.…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
12. Oktober 2023 16:25
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, das ist bekannt. Dann bearbeiten Sie also - auch mangels eines Landesgesetzes für Kommunen etc. - nur die Hinweise behördenintern, wenn diese denn eingehen. Läuft das Vertragsverletzungsverfahre gegen Deutschland noch? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/
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Guten Tag, wären Sie so freundlich, meine (Nach-)Frage vom 28.9.23 zu beantworten: "Haben Sie auch Kontaktd…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem (in Folge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am 2.7.23 in Kraft getretenen) Hinweisgeberschutzgesetz [#289003]
Datum
22. Oktober 2023 16:29
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, wären Sie so freundlich, meine (Nach-)Frage vom 28.9.23 zu beantworten: "Haben Sie auch Kontaktdaten der Stelle? Im Organigramm (September 2023) findet sich eine solche Stelle nicht, nur eine Anti-Korruptionsbeauftragte, aber keine Hinweisgeberschutzstelle, die ja nach Gesetz deutlich weiter gefasst sein muss." Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre weiteren Fragen Sehr << Antragsteller:in >> zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen di…
Sehr << Antragsteller:in >> zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik können wir keine Auskunft erteilen. Der Hinweis auf die interne Meldestelle war und ist im Organisationsplan vorhanden in dem Feld neben Abteilung 6. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre weiteren Fragen [#289003] Guten Tag, Sie erhalten einen wohlwollend gemeinten Hinweis für Ihre Informati…
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AW: Ihre weiteren Fragen [#289003]
Datum
10. November 2023 15:20
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, Sie erhalten einen wohlwollend gemeinten Hinweis für Ihre Informationssammlungen zum Stand des Vertragsverletzungsverfahrens: StS’in Dr. Daniela Brückner (JM NRW) teilte am 27.9.23 im Rechtsausschuss des Landtags NRW in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5468, mit, "die EU habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland müsse eine achtstellige Vertragsstrafe zahlen. Ihres Wissens sei die Vertragsstrafe aufgeteilt: Zum einen müsse ein Festbetrag, zum anderen eine gewisse Summe pro Tag gezahlt werden. Einige Bundes- länder hätten bereits Landesgesetze verabschiedet. Nordrhein-Westfalen solle nicht als letztes Land handeln" Kein Wunder, dass gegen dieses Land eine achtstellige Vertragsstrafe verhängt werden musste. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289003/