Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum der Einrichtung einer H…
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#294716]
Datum
12. Dezember 2023 17:17
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294716/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Guten Tag, haben Sie Dank für Ihren mit E-Mail vom 12. Dezember 2023 nach IZG SH gestellten Antrag zur Mitteilung…
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#294716]
Datum
5. Januar 2024 11:25
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, haben Sie Dank für Ihren mit E-Mail vom 12. Dezember 2023 nach IZG SH gestellten Antrag zur Mitteilung des Kalenderdatums der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in der MA HSH. Nach Art. 8 Abs. 9 der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden i.V.m. § 12 Abs. 2 HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle (Hinweisgeberschutzstelle) nur für Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Da dies bei der MA HSH nicht der Fall ist, bedarf es in der MA HSH auch keiner Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG. Eine interne Meldestelle nach der EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie bzw. dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde hier insoweit nicht eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank für die wichtige Information generell, angesichts des Nr. 48 S. 2 der HinSch-Richtlinie de…
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#294716]
Datum
5. Januar 2024 12:25
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die wichtige Information generell, angesichts des Nr. 48 S. 2 der HinSch-Richtlinie der EU im Kontext des Klageverfahrens C 149/23. Für Sie ist also das Bundesamt für Justiz die Meldestelle? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294716/