Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde

Anfrage an: Landtag NRW

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
4. Oktober 2023 08:42
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289511/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne be…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
9. Oktober 2023 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen erk…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
27. Oktober 2023 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen erkundigen Sie sich nach dem Datum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in der Landtagsverwaltung. Gerne kann ich Ihnen hierzu die folgende Auskunft geben: Externe Meldestelle für die Landtagsverwaltung ist die nach § 19 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) beim Bundesamt für Justiz eingerichtete externe Meldestelle des Bundes. Die interne Meldestelle nach § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes soll bis zum 1. Dezember 2023 eingerichtet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, und danke für Ihre zitationsfähige Antwort. Es ist nun auch verständlicher, warum gegen dieses Land (…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
29. Oktober 2023 09:56
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und danke für Ihre zitationsfähige Antwort. Es ist nun auch verständlicher, warum gegen dieses Land (Deutschland) 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie eingeleiten werden musste. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289511/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, im Kontext der Rechtssache C 149/23 EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und des bis heu…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
7. Dezember 2023 20:31
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Kontext der Rechtssache C 149/23 EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und des bis heute (7.12.23) fehlenden Hinweisgeberschutzgesetzes AG NRW werden Sie noch höflichst um Hinweis gebeten, ob die interne Meldestelle im Landtag tatsächlich am 1.12.23 eingerichtet worden ist, zudem um die Kontaktdaten der Meldestelle. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289511/
Landtag NRW
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kann ich Ihnen zu Ihrer Nachfrage die folgende Auskunft geben: Di…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Re: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
12. Dezember 2023 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kann ich Ihnen zu Ihrer Nachfrage die folgende Auskunft geben: Die interne Meldestelle nach § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde wie vorgesehen zum 1. Dezember 2023 eingerichtet. Die Kontaktdaten können Sie dem Geschäftsverteilungsplan der Landtagsverwaltung entnehmen. Diesen können Sie im Internet unter folgender Adresse abrufen: https://www.landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag-r20/files/Internet/I.B.1/Internet_GVP.pdf. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke! Aber was ist denn mangels eines Hinsch AG NRW (Stand: heute) mitten im Klageverfahren gegen die…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Ihrer Behörde [#289511]
Datum
12. Dezember 2023 16:09
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke! Aber was ist denn mangels eines Hinsch AG NRW (Stand: heute) mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik eine externe Meldestelle im kommunalen Bereich in diesem Land? Ihre Behörde evtl. mangels anderer Regelung und des grundgesetzlich verankerten Durchgriffsverbots des (von der EU-Kommission verklagten) Bundes? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289511/