Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln

Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
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Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
26. Januar 2024 15:52
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298426/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeber…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
28. Februar 2024 15:46
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln“ vom 26.01.2024 (#298426) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie doch umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, anliegend gewünschtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
28. Februar 2024 15:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, anliegend gewünschtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Sie antworten auf die falsche Anfrage. Diese ist nicht erst am 20.2.24, sondern vor über 1 Monat in Ih…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
28. Februar 2024 18:54
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie antworten auf die falsche Anfrage. Diese ist nicht erst am 20.2.24, sondern vor über 1 Monat in Ihrer fristignoranten Behörde eingegangen Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 298426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298426/
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Guten Tag, anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
26. März 2024 15:01
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Warte auf Antwort
Guten Tag, anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
26. März 2024 15:02
Status
Guten Tag, anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
26. März 2024 15:05
Status
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Von
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
26. März 2024 15:06
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Datum
26. März 2024 15:07
Status
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Guten Tag, nach dem einzig relevanten Vorrang des Unionsrechts seien alle vorgeblichen landesrechtlichen Erforder…
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
27. März 2024 08:36
An
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Guten Tag, nach dem einzig relevanten Vorrang des Unionsrechts seien alle vorgeblichen landesrechtlichen Erforderlichkeiten nach höchstgerichtlicher EuGH-Rechtsprechung von allen mitgliedstaatlichen Stellen einschl. Gerichten ohne Abwarten etwaiger Änderungen auf dem Gesetzgebungs- oder Verfassungsbeschwerdewege einfach zu ignorieren. Zudem gilt das Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO und ist die Offenbarung der Anschrift bereits unverhältnismäßig, da Sie völlig unkontrolliert Daten generell und mitten in Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland steuern, so hier allgemein nachlesbar und zu Dokumentationszwecken gesichert durch anlassloses Offenbarungen via fragdenstaat.de der Daten von Gefangenen. Haben Sie eine weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO?? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 298426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298426/

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Guten Tag, anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung - falls vorhanden - einer Hinweisgeberschutzstelle für die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln [#298426]
Datum
28. März 2024 15:40
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-03-28-sch-fragdenstaat10-298426-0837.pdf
201,2 KB
Guten Tag, anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen