Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde

Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Dezember 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293999]
Datum
1. Dezember 2023 14:15
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293999/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293999]
Datum
3. Januar 2024 12:10
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 01.12.2023 (#293999) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293999]
Datum
8. Januar 2024 13:40
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 01.12.2023 (#293999) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Ihre Anfrage vom 1. Dezember 2023 über das Portal fragdenstaat.de Mit freundlichen Grüßen
Von
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 1. Dezember 2023 über das Portal fragdenstaat.de
Datum
11. Januar 2024 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 1. Dezember 2023 über das Portal fragdenstaat.de [#293999] Guten Tag, und vielen Dank für di…
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 1. Dezember 2023 über das Portal fragdenstaat.de [#293999]
Datum
11. Januar 2024 12:31
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, und vielen Dank für die aussagekräftige Antwort, auch im Kontext der Klage C 149/23, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, und des zuletzt in Abstimmung befindlich gewesenen Organisationserlasses des Justizministeriums für Gerichtsverwaltungen. Dann ist ja u. a. das Bundesamt für Justiz für Sie als externe Meldestelle vermutlich zuständig, wie analog auch andere Aufsichtsbehörden bei Untätigkeit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde auch Verstöße nach DSGVO mitbewerten und sanktionieren dürfen und sollen. Die Anfrage ist hiermit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 293999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293999/