Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde

Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde

Hinter-Grund:

"Klage, eingereicht am 14. März 2023 – Europäische Kommission / Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-149/23)"

Ergebnis der Anfrage

Auf die Frage "Was haben Sie hier erfahren?" kann als Antwort die hier dokumentierte Ignoranz gegenüber gesetzlichen Fristen durch OVG NRW erwähnt werden.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
29. November 2023 14:57
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde Hinter-Grund: "Klage, eingereicht am 14. März 2023 – Europäische Kommission / Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache C-149/23)"
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293827/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, fehle bis heute der entsprechende Organisationserlass des Ministeriums, welches unabhängig davon in Be…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
21. Dezember 2023 23:39
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, fehle bis heute der entsprechende Organisationserlass des Ministeriums, welches unabhängig davon in Bewerbungsverfahren an Ihrem Gericht sonst gerne Fäden ziehe? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 293827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293827/
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
3. Januar 2024 12:06
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
8. Januar 2024 20:08
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Fehlt etwa der Organisationserlass des Ministeriums? Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
17. Januar 2024 20:08
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für Ihre Behörde. Die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
23. Januar 2024 22:26
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für Ihre Behörde. Die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
1. Februar 2024 12:41
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
8. Februar 2024 10:29
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren aus der fristigroranten Justizbehörde, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderda…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
29. Februar 2024 14:50
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren aus der fristigroranten Justizbehörde, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Sie sollen keine neuen Informationen beschaffen, sondern einfach Tacheles zu abgefragten Informationen schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
6. März 2024 12:47
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebers…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
15. März 2024 09:59
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Haben Sie als fristmissachtende Justizbehörde etwas zu verbergen? Sie müssen die Information nicht erst beschaffen, einfach informationell Tacheles schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgebersc…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
1. April 2024 19:13
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie als Behörde ohne Mindestachtung gesetzlicher Fristen umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
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AW: Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde [#293827]
Datum
27. April 2024 08:55
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung (falls vorhanden) einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Justizbehörde“ vom 29.11.2023 (#293827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen