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Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite

Kalenderdatum der Meldung nach Art. 5, 26, 28, 30 DSGVO an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/ Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf (registriert am Amtsgericht Hagen) auf der einen Seite und booking.com auf der anderen Seite, und für den Fall, dass Sie als Aufsicht von TM Hotel Düsseldorf keine Information erhalten/ermittelt haben, die entsprechende zitierfähige Information über fehlende Informationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite [#279902]
Datum
27. Mai 2023 09:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Meldung nach Art. 5, 26, 28, 30 DSGVO an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/ Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf (registriert am Amtsgericht Hagen) auf der einen Seite und booking.com auf der anderen Seite, und für den Fall, dass Sie als Aufsicht von TM Hotel Düsseldorf keine Information erhalten/ermittelt haben, die entsprechende zitierfähige Information über fehlende Informationen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<Information-entfernt> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 279902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279902/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2023 wird hiermit bestätigt. <Information-entfernt> <Information-entfe…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite [#279902]
Datum
30. Mai 2023 16:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.05.2023 wird hiermit bestätigt. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht<Information-entfernt> <Information-entfernt> Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf<Information-entfernt> Tel.: 0211-38424-0<Information-entfernt> Fax: 0211-38424-999<Information-entfernt> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><Information-entfernt> Internet: www.ldi.nrw.de<Information-entfernt> <Information-entfernt>  <Information-entfernt> Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:<Information-entfernt> www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich gehe davon aus, dass ich Ihre Antwort (email) hier allgemein nachlesbar hochladen oder alternativ …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite [#279902]
Datum
10. Juni 2023 10:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich gehe davon aus, dass ich Ihre Antwort (email) hier allgemein nachlesbar hochladen oder alternativ anderweitig zitieren kann, wenn Sie nicht bis Montag etwas Gegenteiliges mitteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279902/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht na…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite [#279902]
Datum
15. Juli 2023 12:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite“ vom 27.05.2023 (#279902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.07.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kalenderdatum der Meldung an bzw. Amtsermittlung durch Aufsicht nach Art. 58 des Auftragsverarbeitungs-/Gemeinsanverantwortlichkeitsverhältnisses zwischen TM Hotel Düsseldorf auf der einen Seite & booking.com auf der anderen Seite [#279902]
Datum
18. Juli 2023 07:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.07.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
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