Kalenderdatum der Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde

Kalenderdatum der Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde [#304082]
Datum
25. März 2024 08:46
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Umsetzung (falls vorhanden) von Maßnahmen zur Förderung von Meldungen nach Art. 48 JI-Richtlinie für Ihre Behörde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304082/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
25. März 2024 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Köln
Ihre E-Mail vom 25.03.2024 Der Leitende Oberstaatsanwalt - Elektronische Post - Datum: 18.04.2024 Aktenzeichen: …
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Ihre E-Mail vom 25.03.2024
Datum
19. April 2024 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Leitende Oberstaatsanwalt - Elektronische Post - Datum: 18.04.2024 Aktenzeichen: 327 E - 935/23 Bearbeiter: Herr Dr. Kortz Ihre E-Mail vom 25.03.2024 Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf Ihre vorbezeichnete Eingabe erstatte ich, soweit es die Staatsanwaltschaft Köln betrifft, hinsichtlich Maßnahmen der von Ihnen erfragten Art Fehlanzeige. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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C 149/23, AW: Ihre E-Mail vom 25.03.2024 [#304082] Guten Tag, schade... Mit freundlichen Grüßen C 149/23 An…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
C 149/23, AW: Ihre E-Mail vom 25.03.2024 [#304082]
Datum
19. April 2024 14:56
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, schade... Mit freundlichen Grüßen C 149/23 Anfragenr: 304082 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]