Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung

Kalenderdatum der Meldung(en) der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum der Meldung(en) der uni…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung [#296591]
Datum
8. Januar 2024 14:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Meldung(en) der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung(en) (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296591/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/004 II#1160 Sehr geehrte/r F…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung [#296591] # IFG-780/004 II#1160
Datum
9. Januar 2024 09:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1989-2024eingangsbesttigung.pdf
168,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/004 II#1160 Sehr geehrte/r Frau/herr << Antragsteller:in >>, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#1160 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Kalenderdatum der unionsrechtlichen Datenschutzfolgeabschätzung (falls vorhanden) an Ihre Behörde für das "verbindliche" E-Rezept ohne opt-out-Regelung [#296591] # IFG-780/004 II#1160
Datum
11. Januar 2024 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
538,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/004 II#1160 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen