Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten im Hinblick auf Kontrollstellen nach Art. 38-39 DSGVO

nur falls vorhanden, das Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten in der EU im Hinblick auf strukturelle (Un-)Abhängigkeiten der Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO.

Auf Rechtsprechung des EuGH wird Bezug genommen:

"Daraus folgt insbesondere, dass einem Datenschutzbeauftragten keine Aufgaben oder Pflichten übertragen werden dürfen, die ihn dazu veranlassen würden, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Verantwortlichen oder seinem Auftragsverarbeiter festzulegen. Nach den Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten muss der Datenschutzbeauftragte die Überwachung dieser Zwecke und Mittel nämlich unabhängig durchführen."
Urteil des EuGH vom 9.2.23, C 453/21, Rn. 44.

Zugleich versteht sich die Anfrage als ein informeller Hinweis nach der DSGVO-EU.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nur falls vorhanden, das Kalenderdatu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten im Hinblick auf Kontrollstellen nach Art. 38-39 DSGVO [#289688]
Datum
6. Oktober 2023 21:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nur falls vorhanden, das Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten in der EU im Hinblick auf strukturelle (Un-)Abhängigkeiten der Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO. Auf Rechtsprechung des EuGH wird Bezug genommen: "Daraus folgt insbesondere, dass einem Datenschutzbeauftragten keine Aufgaben oder Pflichten übertragen werden dürfen, die ihn dazu veranlassen würden, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Verantwortlichen oder seinem Auftragsverarbeiter festzulegen. Nach den Datenschutzvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten muss der Datenschutzbeauftragte die Überwachung dieser Zwecke und Mittel nämlich unabhängig durchführen." Urteil des EuGH vom 9.2.23, C 453/21, Rn. 44. Zugleich versteht sich die Anfrage als ein informeller Hinweis nach der DSGVO-EU.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289688/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1133 Sehr geehrte/r H…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten im Hinblick auf Kontrollstellen nach Art. 38-39 DSGVO [#289688] # IFG-780/012 II#1133
Datum
10. Oktober 2023 06:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1133 Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >>, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz – Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten im Hinblick auf Kontroll # IFG-780/012 II#
Datum
26. Oktober 2023 17:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
771,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/012 II#1133 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßna…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum des Beginns/Endes der Untersuchung des Jobcenters Düsseldorf im Rahmen der laufenden EU-weiten Maßnahme der Konferenz der Datenschutzaufsichten im Hinblick auf Kontroll # IFG-780/012 II# [#289688]
Datum
10. Januar 2024 13:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke nochmals für die aussagekräftige Information. Gut, dass nach EuGH-Rechtsprechung bei Untätigkeit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde auch andere Aufsichtsbehörde Verstöße nach DSGVO mitbewerten und sanktionieren dürfen und sollen. Mit freundlichen Grüßen