Kalenderdatum des Eingangs der Beschwerde (Fax vom 1. August 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden
Kalenderdatum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1. August 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden
Der Hessische Verfassungsgerichtshof behauptet erkennbar kontrafaktisch, die am 1.8.22 mit Sendebericht gefaxte Beschwerde sei am 3.8.22 erhoben worden.
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Datum1. Dezember 2022
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3. Januar 2023
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- Kalenderdatum des Eingangs der Beschwerde (Fax vom 1. August 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden [#264473]
- Datum
- 1. Dezember 2022 00:41
- An
- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
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- Kalenderdatum des Eingangs der Beschwerde (Fax vom 1. Aug. 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden [#264473]
- Datum
- 3. Januar 2023 14:44
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- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
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- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Betreff
- Verwaltungsstreitverfahren [geschwärzt], [geschwärzt] gegen das Land Hessen 50 E/2 68/22
- Datum
- 5. Januar 2023 09:23
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Verwaltungsstreitverfahren [geschwärzt], [geschwärzt] gegen das Land Hessen 50 E/2 68/22 [#264473]
- Datum
- 5. Januar 2023 13:22
- An
- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
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- Vermittlung „Kalenderdatum d. Eingangs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden“ [#264473]
- Datum
- 5. Januar 2023 13:36
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Betreff
- Vermittlung „Kalenderdatum des Eingangs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gg. Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. 50 E2 68/22, im Verfahren gg. Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden“ [#264473]
- Datum
- 6. Januar 2023 02:51
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- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Betreff
- Eingangsbestätigung
- Datum
- 31. Januar 2023 16:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Eingangsbestätigung [#264473]
- Datum
- 1. Februar 2023 12:23
- An
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