Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes

Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium hat Wichtigeres zu tun, z. B. Abendessen des Ministers mit Duzfreundinnen im Umfeld der ministeriellen Anregung, die Duzfreundin solle sich um den Posten der Behördenleitung am OVG NRW bewerben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
14. Dezember 2023 12:57
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294890/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es wird um Eingangsbestätigung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294890 Antwort an: <…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
9. Januar 2024 11:41
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wird um Eingangsbestätigung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294890/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisation…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
16. Januar 2024 11:07
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisation…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
18. Januar 2024 23:53
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisatio…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
23. Januar 2024 22:29
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Fristen aus dem IFG NRW gelten auch für Ihre gesetzesfristignorante Behörde. Die Informationsfreihei…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
29. Januar 2024 21:38
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Fristen aus dem IFG NRW gelten auch für Ihre gesetzesfristignorante Behörde. Die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten in jedem Fall auch für Ihre fristignorante Behörde. Die Informationsfreihe…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
8. Februar 2024 11:38
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten in jedem Fall auch für Ihre fristignorante Behörde. Die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auch Ihr Ministerium hat gesetzliche Fristen zu beachten! Die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderd…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
14. Februar 2024 10:42
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch Ihr Ministerium hat gesetzliche Fristen zu beachten! Die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Bitte geben Sie bei Ihrer Antwort folgendes Zeichen an: C 149/23 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> die formationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vo…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
25. Februar 2024 13:29
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> die formationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Zeichen: C 149/23 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisation…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
2. März 2024 12:41
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisation…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
6. März 2024 12:41
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes“ vom 14.12.2023 (#294890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - 78/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antra…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
21. März 2024 12:30
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-01merkblattdsgvo.pdf
114,3 KB
pressemitteilungbundesverwaltungsgerichtvom21-03-2024.pdf
321,8 KB
1451 E - 78/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.12.2023 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist am 14.12.2023 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW setzt die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Weder eine c/o-Adresse noch ein Postfach erfüllt diese Voraussetzung (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.01.2012 - 3 D 157/11-, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2014 - 16 U 4/14-, juris Rn. 15). Soweit Sie bislang die Angabe unter Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 15.06.2022 (16 A 857/21) abgelehnt haben, weise ich darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht dieses mit gestrigem Urteil geändert hat. Ich nehme insofern Bezug auf die angefügte Pressemitteilung. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich frage ggf. direkt in EU Organen nach. Im Übrigen gilt der Vorrang des Unionsrechts. Für dessen Aus…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
21. März 2024 16:26
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich frage ggf. direkt in EU Organen nach. Im Übrigen gilt der Vorrang des Unionsrechts. Für dessen Auslegung ist das BVerwG gar nicht das höchste Gericht. Der BfDI Leiter ist ein politischer Beamter jenseits transparenter und unabhängiger Stellenbesetzungsverfahren, wie die vom Landtag ins Amt gehievte LDI im NRW. Vlt. sollten Sie aber nach Art. 77 f. iVm Art. 21 DSGVO einem Verarbeitungsverbot unterworfen werfen. Sie werden auf dem Laufenden gehalten. C 149/23 Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 294890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294890/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin am 26.03.2024 wieder im Dienst. Ihre E-Mail wurde nicht weiterge…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Kalenderdatum des Inkrafttretens vom und Ablichtung des Organisationserlasses des Justizministeriums zur Umsetzung des HinSchG für Gerichtsverwaltungen des Landes [#294890]
Datum
21. März 2024 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin am 26.03.2024 wieder im Dienst. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. Dienstliche Post senden Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. In dringenden Fällen senden Sie die E-Mail bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihnen diese Meldung nur einmal übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen