Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.

Kalenderdatum/Ablichtung des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.

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    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalend…
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Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V. [#265594]
Datum
13. Dezember 2022 23:36
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum/Ablichtung des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 unter Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband deutscher Psychologen und Psychologinnen e. V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 Az. 521.157…
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AW: Kalenderdatum des Rechtskraftvermerks zum Auskunftsheranziehungsbescheid Ihrer Behörde vom 29.4.22 Az. 521.15738 betr. den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Berufsverband dt Psychologen und Psychologinnen e. V. [#265594]
Datum
20. Dezember 2022 14:49
An
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Guten Tag, ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage, die hier zum Geschäf…
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Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022
Datum
29. Dezember 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage, die hier zum Geschäftszeichen 1391.239 veraktet ist, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die gewünschte Information (Rechtskraftvermerk) ist hier nicht vorhanden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594] Guten Tag, mit anderen Worten führen Sie nach faktischer Rechtsk…
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AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594]
Datum
29. Dezember 2022 16:46
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit anderen Worten führen Sie nach faktischer Rechtskraftwerdung des Auskunftsheranziehungsbescheides gem. Ihrer eigenen Rechtsbehelfsbelehrung keine gesonderten Rechtskraftvermerke in den Akten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594] Guten Tag, hat der Berufsverband dt. Psychologen und Psychologin…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594]
Datum
7. Januar 2023 16:23
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hat der Berufsverband dt. Psychologen und Psychologinnen rechtzeitig gegen Ihren bestandskräftig nach Fristablauf gewordenen Auskunftsheranziehungsbescheid auf Nichtigkeit oder sonst geklagt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594] Guten Tag, haben Sie die informationelle Gedankenverkörperung au…
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AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594]
Datum
15. April 2023 10:47
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, haben Sie die informationelle Gedankenverkörperung aus der Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH vom 16.3.23 in Ihren Informationssammlungen und ggf. in dem Vorgang abgespeichert, demnach Ihre Aufsicht, wie abgesehen von einigen Aufsichtsbehörden aus Deutschland sonst bekannt, keine petitionsähnliche Behoerde ist, daher auch kein Ermessen hat, ob sie sich mit einem Beschwerdeinhalt befasst oder nicht? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594] Guten Tag, bitte teilen Sie zu dem Beschwerdevorgang das Kalende…
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AW: Ihre Anfrage vom 13. Dezember 2022 [#265594]
Datum
29. August 2023 11:32
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie zu dem Beschwerdevorgang das Kalenderdatum der Entscheidung mit bzw., falls nicht vorhanden, das Datum des letzten Schreibens im Vorgang und, falls vorhanden, die voraussichtliche weitere Bearbeitungsdauer zum Beschwerdevorgang. Grund: Laut Gesellschaft für Freiheitsrechte (one-pager zu 5 Jahren DSGVO-EU in Deutschland mit weiteren Zahlen und Statistiken zu den von der Gesellschaft platzierten Beschwerden bei einzelnen Aufsichtsbehörden) zeichnen sich besonders 18 deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden durch "viele Köpfe, wenig Resultate" und jahrelang nicht abschließend bearbeitete Beschwerden aus, zudem (neben deutschen Gerichten) durch "krude Theorien", die auf die Abweisung von DSGVO-Rechten von Betroffenen abzielen würden, aber vom EuGH nacheinander dekonstruiert worden sind. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 29. August 2023 // Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren o.g. IFG-Antrag, der bei u…
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 29. August 2023
Datum
14. September 2023 12:41
Status
Warte auf Antwort
// Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren o.g. IFG-Antrag, der bei uns zum Geschäftszeichen 1391.239 veraktet ist, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Beschwerdevorgang 521.15738, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, ist seit dem 8. Februar 2023 abgeschlossen. Eine Abschlussentscheidung ist nicht ergangen,**weil die beschwerdeführende Person auf unser letztes Schreiben nicht mehr reagiert hat. Das letzte Schreiben im Vorgang stammt vom 3. November 2022. Die Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2023 [#265594] Guten Tag, von der betroffenen Person ist in Erfahrung gebracht wo…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2023 [#265594]
Datum
19. September 2023 19:15
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, von der betroffenen Person ist in Erfahrung gebracht worden, dass bis heute weder eine ermessensfreie vollständige Akteneinsicht (samt Telefonvermerken vom Frühjahr 2022 mit der Sachbearbeitung) erteilt worden sei noch sonst Ihre Behörde nach Daten- und Urkundenvernichtungserzählungen aus dem Berufsverband (einschl. zu Schreiben mit Sendenachverfolgungsnummer) tätig werden wollte - gut, dass Sie keine petitionsähnliche Behörde nach EuGH-Rechtsprechung sind. Sie werden zitiert, ggf. in EU-Organen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/
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AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2023 [#265594] Guten Tag, bitte stellen Sie die Ablichtungen (um personenbezogene…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2023 [#265594]
Datum
19. September 2023 22:02
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte stellen Sie die Ablichtungen (um personenbezogene Daten geschwärzt) Ihrer beiden letzten schriftlichen Einlassungen in der Beschwerdesache online, um die Arbeitsweise Ihrer Aufsichtsbehörde auszuleuchten und öffentlich zu dokumentieren. Haben Sie der beschwerdeführenden Person vorgeschlagen, das mit Sendenachverfolgungsnummer an den Verantwortlichen im Berufsverband zugestellte Auskunftsersuchen angesichts der Urkunden- und Datenvernichtungserzählung des (auch Post an Ihre Aufsicht angeblich unzuverlässig steuernden) Berufsverbands noch einmal (auf einem anderen Datenbestand) an den Verantwortlichen zu stellen? Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/
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AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2023 [#265594] Guten Tag, im Nachgang wird noch gerne die einfache Information ge…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29. August 2023 [#265594]
Datum
25. September 2023 08:22
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Nachgang wird noch gerne die einfache Information gefragt, ob es behördenintern in Verwaltungsverfahren nach Art. 77 DSGVO-EU Anweisungen oder informationelle Gedankenverkörperungen gibt, in der Aktenführung verwaltungsverfahrene Telefonvermerke anders als andere Datenschutzaufsichtsbehörden nicht abzulegen, um so die Pflicht zu einer ermessensfreien Aktenführung und den Anspruch auf eine ermessensfreie Akteneinsicht von Amts wegen zu konterkarieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mails vom 21. September 202 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre bisherigen E-Mails an uns, mit de…
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 21. September 202
Datum
10. Oktober 2023 19:34
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre bisherigen E-Mails an uns, mit denen Sie Detailkenntnisse aus dem Vorgang 521.15738 offenbaren (insbesondere Ihre E-Mail vom 21.09.23, die ebenfalls zu 1391.239 veraktet ist), lassen vermuten, dass Sie womöglich zugunsten der Ihnen bekannten beschwerdeführenden Person Informationen aus "seinem bzw. ihrem" o. g. Beschwerdevorgang wünschen. Wenn dem so ist, übersenden Sie uns bitte eine entsprechende von der beschwerdeführenden Person unterschriebene Vollmacht. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die beschwerdeführende Person in dem Vorgang 521.15738, auf den Sie sich in Ihre Anfrage vom 29. August 2023 beziehen, jederzeit nach § 29 VwVfG selbst von ihrem Akteneinsichtsrecht Gebrauch machen kann. Soweit Sie die Offenlegung der beiden letzten schriftlichen Einlassungen im Beschwerdevorgang 521.15738 nach Berliner Informationsfreiheitsrecht (IFG) begehren, möchten wir Sie**auf Folgendes hinweisen: Nach § 6 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht das Recht auf Akteneinsicht nicht, soweit durch die Akteneinsicht personenbezogene Daten veröffentlicht werden und der Offenbarung schutzwürdige Belange der Betroffenen entgegenstehen und das Informationsinteresse (der Allgemeinheit, § 1 IFG) das Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung nicht überwiegt. Die von Ihnen begehrten Unterlagen aus einem Schriftwechsels, die aus dem Vorgang mit dem Geschäftszeichen 521.15738 stammen, weisen Personenbezug auf. Sie wurden anlässlich einer Bürger:innenbeschwerde angelegt und betreffen Detailfragen, die ausschließlich die Kommunikation mit der beschwerdeführenden Person berühren. Selbst bei einer Abtrennung oder Schwärzung personenbezogener Kerndaten, entfällt der Personenbezug der betreffenden Dokumente nicht. Soweit Ihnen das Aktenzeichen und - nach Ihren eigenen Angaben – die beschwerdeführende Person selbst bekannt ist, wäre das Schreiben auch dann noch personenbezogen, wenn wir Name und Adresse schwärzen würden. Zwar stehen der Offenbarung personenbezogener Daten nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) IFG und b) IFG schutzwürdige Belange der betroffenen Person in der Regel nicht entgegen, wenn diese zustimmt oder soweit sich aus einer Akte ergibt, dass die betroffene Person an einem Verfahren beteiligt ist bzw. dass eine Anzeige oder vergleichbare Mitteilung durch die betroffene Person gegenüber einer Behörde erfolgt ist, und durch diese Angaben mit Ausnahme der dort genannten Kerndaten nicht zugleich weitere personenbezogene Daten offenbart werden. Im Bereich der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) kommt das vorgenannte Regelbeispiel aber nicht zum Tragen. Denn die BlnBDI ist als unabhänige oberste Landesbehörde für die Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften darauf angewiesen, Hinweise von Personen zu Missstände zu erhalten, um ihre Aufsichtstätigkeit wirksam ausüben zu können. Wäre die BlnBDI verpflichtet*,* in den in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a) und b) IFG genannten Fällen ohne Zustimmung der beschwerdeführenden Person personenbezogenen Daten offenzulegen, würden sich kaum beschwerdeführende Personen an die BlnBDI wenden. Im Bereich der BlnBDI führt das Einreichen einer Beschwerde daher nicht dazu, dass die betroffene Person kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung ihrer Daten hat. Personen, die bei der BlnBDI Beschwerden einreichen, haben vielmehr grundsätzlich stets ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung der Daten. Im Übrigen liegen auch nach den konkreten Umständen des Einzelfalls keine Anhaltspunkte vor, dass im vorliegenden Fall das Informationsinteresse das Interesse der beschwerdeführenden Person an der Geheimhaltung der Dokumente überwiegt. Bei der Abwägung ist dem relativen Vorrang des Schutzes der personenbezogenen Daten vor dem Informationsinteresse Rechnung zu tragen, der sich aus dem Gesetzeszweck des Informationsrechts „unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 IFG ergibt. Danach ist die Abwägung keine offene Abwägung des Offenbarungsinteresses mit dem Geheimhaltungsinteresse, sondern die Vornahme der Gewichtung, ob das Informationsinteresse im konkreten Fall die Schutzwürdigkeit der Drittbetroffenen überwiegt. Insoweit obliegt es der/dem den Informationszugang begehrenden Antragsteller:in, das Überwiegen des Informationsinteresses gegenüber der geschützten Position der Dritten darzulegen. Allein aus Ihren Angaben, dass die Offenlegung der Dokumente aus dem Beschwerdevorgang dazu dient, die Arbeitsweise unser Behörde „auszuleuchten und öffentlich zu dokumentieren“ ergibt sich insoweit kein das Geheimhaltungsinteresse der beschwerdeführenden Person überwiegendes Informationsinteresse. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre E-Mails vom 21. September 202 [#265594] Guten Tag, hochinteressant, zitierwürdig und auf fragdenstaat.de…
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AW: Ihre E-Mails vom 21. September 202 [#265594]
Datum
12. Oktober 2023 18:02
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hochinteressant, zitierwürdig und auf fragdenstaat.de allgemein nachlesbar. Sie widersprechen der Rechtsauffassung und Praxis der eigenen Behördenleitung, die bekanntlich Schreiben aus dem Beschwerdevorgang bereits veröffentlichen ließ! Das ist unbedingt zitationsfähig. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/
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AW: Ihre E-Mails vom 21. September 202 [#265594] Guten Tag, da Sie bereits ohne Bedenken Inhalte aus dem Beschwer…
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Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 21. September 202 [#265594]
Datum
12. Oktober 2023 18:05
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da Sie bereits ohne Bedenken Inhalte aus dem Beschwerdevorgang veröffentlichen ließen, wird davon ausgegangen, dass Sie beim Festhalten an Ihrer neuerlichen Auffassung fristgerecht nach Art. 13 Abs. 3, Art. 14 Abs. 3a, Art. 33, Art. 34 etc. intervenieren müssten. Oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 25. September 2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 25. Septembe…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 25. September 2023
Datum
24. Oktober 2023 18:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren IFG-Antrag vom 25. September 2023, der hier zum Geschäftszeichen 1391.239 veraktet ist, lautet die Antwort: "Nein" Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25. September 2023 [#265594] Guten Tag, << Antragsteller:in >> wie schade - auch…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25. September 2023 [#265594]
Datum
7. November 2023 11:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> wie schade - auch dass die Behördenleitung aus dem Beschwerdevorgang bereits Schreiben veröffentlichen ließ, und jetzt diese Ungleichbehandlung, obschon auch die Öffentlichkeit an der Arbeit Ihrer öffentlich alimentierten Behörde interessiert sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 265594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265594/