Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung

Anfrage an: Deutschlandradio

Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, C 149/23

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde missachtet demonstrativ gesetzliche Fristen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung [#298755]
Datum
30. Januar 2024 13:19
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung mitten im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, C 149/23
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298755/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisge…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung [#298755]
Datum
1. März 2024 08:43
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung“ vom 30.01.2024 (#298755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisge…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung [#298755]
Datum
11. März 2024 09:35
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung“ vom 30.01.2024 (#298755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Deutschlandradio
Sehr << Antragsteller:in >> Das Deutschlandradio hat zum 1.11.2023 eine interne Meldestelle gemäß § 1…
Von
Deutschlandradio
Betreff
AW: Kalenderdatum (samt Rechtsgrundlage) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Einrichtung [#298755]
Datum
13. März 2024 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
3,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Das Deutschlandradio hat zum 1.11.2023 eine interne Meldestelle gemäß § 12 Abs.1 HinSchG eingerichtet. Im Übrigen unterliegt das Deutschlandradio nicht dem IFG NRW, welches nur für öffentliche Behörden gilt. Siehe SGV Inhalt : Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) | RECHT.NRW.DE<https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668> § 2 Anwendungsbereich. Mit freundlichen Grüßen