Kalenderdatum sowie Kopie der "Sonderzuständigkeitsregelung" (Zuständigkeit der Berliner Beauftragten) im Falle von Datenverarbeitungen durch gemeinsam verantwortliche Hotels aus anderen Bundesländern über/an/von/mit booking.com

Kalenderdatum sowie Kopie der innerdeutschen "Sonderzuständigkeitsregelung" (Zuständigkeit der Berliner Beauftragten für Datenschutz) im Falle von Datenverarbeitungen durch (gemeinsam verantwortliche) Hotels aus anderen Bundesländern über/an/von/mit booking.com

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  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalend…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum sowie Kopie der "Sonderzuständigkeitsregelung" (Zuständigkeit der Berliner Beauftragten) im Falle von Datenverarbeitungen durch gemeinsam verantwortliche Hotels aus anderen Bundesländern über/an/von/mit booking.com [#298973]
Datum
1. Februar 2024 13:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum sowie Kopie der innerdeutschen "Sonderzuständigkeitsregelung" (Zuständigkeit der Berliner Beauftragten für Datenschutz) im Falle von Datenverarbeitungen durch (gemeinsam verantwortliche) Hotels aus anderen Bundesländern über/an/von/mit booking.com
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298973/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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P. S. Bitte geben Sie bei Ihren Antworten auch dieses Zeichen an: C‑683/21 Anfragenr: 298973 Antwort an: <…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Betreff
Kalenderdatum sowie Kopie der "Sonderzuständigkeitsregelung" (Zuständigkeit der Berliner Beauftragten) im Falle von Datenverarbeitungen durch gemeinsam verantwortliche Hotels aus anderen Bundesländern über/an/von/mit booking.com [#298973]
Datum
1. Februar 2024 13:43
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
P. S. Bitte geben Sie bei Ihren Antworten auch dieses Zeichen an: C‑683/21 Anfragenr: 298973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298973/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
GZ: 1391.288 - Ihre Anfrage vom 1.2.2024 #298973 Guten Tag, beigefügt erhalten Sie ein Schreiben von Frau Pöschl…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
GZ: 1391.288 - Ihre Anfrage vom 1.2.2024
Datum
27. Februar 2024 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
#298973 Guten Tag, beigefügt erhalten Sie ein Schreiben von Frau Pöschl. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ: 1391.288 - Ihre Anfrage vom 1.2.2024 [#298973] Guten Tag, ach so, dann gibt es gar keine - gegenüber Betr…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 1391.288 - Ihre Anfrage vom 1.2.2024 [#298973]
Datum
27. Februar 2024 13:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ach so, dann gibt es gar keine - gegenüber Betroffenen aufsichtsbehördlich zitierte - Sonderzuständigkeitsregelung. Interessant, dass Sie Anfragen von Betroffenen aus Deutschland anscheinend gerne - auch nach Weiterleitungen aus anderen Bundesländern an Sie? - in die Niederlande gerne weiterleiten wollen, obschon Betroffene Anspruch auf Rechtsbehelf in Deutschland nach dem vorrangigen Unionsrecht haben. Bei Verlegung des Unternehmenssitzes wird dann weitergeleitet: z. B. nach Griechenland oder Estland, damit Aufsichtsbehörden in mehreren Staaten sich (nicht) befassen? Zu Gemeinsamverantwortlichkeiten hat EuGH u. a. am 5.12.23, 11.1.24 entschieden. Ja, die von sachverständigen Stimmen kritisierten Bemühungen unter der Federführung der bisherigen Arbeitgeberin von Prof. Kelber zur Novellierung des BDSG sind bekannt, trotzdem danke. Und Sie werden zitiert. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 298973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298973/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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AW: GZ: 1391.288 - Ihre Anfrage vom 1.2.2024 [#298973] Guten Tag, ist Ihre Vorgehensweise zu Weiterleitungen in d…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ: 1391.288 - Ihre Anfrage vom 1.2.2024 [#298973]
Datum
7. April 2024 12:52
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ist Ihre Vorgehensweise zu Weiterleitungen in die Niederlande trotz des betroffenenrechtlichen Anspruchs der Einschaltung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde vor Ort dahingehend zu verstehen, dass damit - klagen Betroffene dann zudem nach Art. 79 DSGVO gegen den Berliner Ableger von booking.com an einem Berliner Zivilgericht - das Verfahren kohärenzverfahrensorientiert in mehreren Staaten nach den jeweiligen Prozessordnungen geführt wird - dann bei Verlegung des Hauptsitzes von booking.com aus den Niederlanden von dort in einen weiteren Nationalstaat weiterzuleiten wäre, Sie daher auf teilweise Abhilfe durch den von Ihnen unterhalb der EU-Ebene zitierten Bundesdatenschutzgesetzesentwurf unter der Federführung der Arbeitgeberin des Bundesdatenschutzbeauftragten hoffen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 298973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298973/