Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22

Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 vor Ihrer Prozessvertretung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in der vorbehaltlosen (!) Klage gemäß dem Schreiben vom 26. Dezember 2022 indem folgender Wortlaut enthalten istDie Klage gegen den an dieses Fax angehangenen und am 5. Dezember 2022 zugegangenen Bescheid des LDI NRW ist vorbehaltlos und soll mit dem entsprechenden bereits anhängigen PKH-Verfahren verknüpft werden. Bitte nenne Sie mir das Kalenderdatum und die Seitennummerierung in Ihren Prozessvertretungsakten. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG NRW.

Antwort verspätet

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  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 [#292796]
Datum
20. November 2023 16:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 vor Ihrer Prozessvertretung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in der vorbehaltlosen (!) Klage gemäß dem Schreiben vom 26. Dezember 2022 indem folgender Wortlaut enthalten istDie Klage gegen den an dieses Fax angehangenen und am 5. Dezember 2022 zugegangenen Bescheid des LDI NRW ist vorbehaltlos und soll mit dem entsprechenden bereits anhängigen PKH-Verfahren verknüpft werden. Bitte nenne Sie mir das Kalenderdatum und die Seitennummerierung in Ihren Prozessvertretungsakten. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292796/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 [#292796]
Datum
21. November 2023 09:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Az.: 56.7 - 4247/22, Gerichtsaktenzeichen 29 K 8844/22 Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundver…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Az.: 56.7 - 4247/22, Gerichtsaktenzeichen 29 K 8844/22
Datum
30. November 2023 10:47
Status
Warte auf Antwort
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, Hier: DS-GVO) Datenverarbeitung bei Emmaus e.V. Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage über Frag den Staat mit Datum vom 20.11.2023 liegt hier vor und wird von mir dahingehend ausgelegt, dass Sie gerne eine Transparenz zu Ihren bei der LDI NRW geführten Vorgängen zu dem oben genannten Aktenzeichen hätten. Im Verwaltungsverfahren führen wir zwei Akten, den Verwaltungsvorgang und - aufgrund Ihrer Klage - eine prozessuale Akte. Alle bei uns bis zur Klage angefallenen Akten liegen dem Gericht vor. Aufgrund Ihres laufenden Klageverfahrens können Sie Akteneinsicht bei Gericht erhalten. Dennoch kommen wir Ihnen entgegen und schicken Ihnen eine Kopie der Akte separat per Post - und nicht elektronisch an Frag-den-Staat- kostenfrei in den nächsten Tagen an die hier bekannte Postadresse zu. Mit freundlichen Grüßen