Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22

Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 vor Ihrer Prozessvertretung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in der vorbehaltlosen (!) Klage gemäß dem Schreiben vom 26. Dezember 2022 indem folgender Wortlaut enthalten istDie Klage gegen den an dieses Fax angehangenen und am 5. Dezember 2022 zugegangenen Bescheid des LDI NRW ist vorbehaltlos und soll mit dem entsprechenden bereits anhängigen PKH-Verfahren verknüpft werden. Bitte nenne Sie mir das Kalenderdatum und die Seitennummerierung in Ihren Prozessvertretungsakten. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG NRW.

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  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ka…
An Verwaltungsgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 [#292761]
Datum
20. November 2023 00:19
An
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum und Seitennummerierung in der Akte 29 K 8844/22 vor Ihrer Prozessvertretung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in der vorbehaltlosen (!) Klage gemäß dem Schreiben vom 26. Dezember 2022 indem folgender Wortlaut enthalten istDie Klage gegen den an dieses Fax angehangenen und am 5. Dezember 2022 zugegangenen Bescheid des LDI NRW ist vorbehaltlos und soll mit dem entsprechenden bereits anhängigen PKH-Verfahren verknüpft werden. Bitte nenne Sie mir das Kalenderdatum und die Seitennummerierung in Ihren Prozessvertretungsakten. Ich beantrage Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292761/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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