Kalendereinträge der Treffen zwischen Aleph Alpha und dem BMJ

alle dienstlichen Termine der Hausleitung (Bundesminister und Staatssekretär/innen) des BMJ im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.01.2024 mit Vertreter/innen der Aleph Alpha GmbH (unter Nennung des Datums und der Art des Kontakts wie z.B. Treffen, Videoanruf oder Telefonat), die in den bei Ihrer Behörde vorhandenen Kalendern (analog oder digital) gespeichert sind. Alle personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Hausleitung des BMJ, können unkenntlich gemacht werden. Ein Drittbeteiligungsverfahren ist daher nicht erforderlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2024
  • Frist
    16. März 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle dienstlichen Termine der Hauslei…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalendereinträge der Treffen zwischen Aleph Alpha und dem BMJ [#300092]
Datum
14. Februar 2024 13:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle dienstlichen Termine der Hausleitung (Bundesminister und Staatssekretär/innen) des BMJ im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.01.2024 mit Vertreter/innen der Aleph Alpha GmbH (unter Nennung des Datums und der Art des Kontakts wie z.B. Treffen, Videoanruf oder Telefonat), die in den bei Ihrer Behörde vorhandenen Kalendern (analog oder digital) gespeichert sind. Alle personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Hausleitung des BMJ, können unkenntlich gemacht werden. Ein Drittbeteiligungsverfahren ist daher nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300092/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0459 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nach…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Februar 2024 - Kalendereinträge der Treffen zwischen Aleph Alpha und dem BMJ [#300092]
Datum
12. März 2024 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0459 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Februar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Im Bundesministerium der Justiz (BMJ) liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen