Kalendertag des (fehlerhaft-vorschnellen) Rückversandes der Akte 10 D 1774/22 aus dem Verfahren der fristgerechten Beschwerde vom 1.8.22 gegen Beschluss 6 K 702/22.WI

Kalendertag des (fehlerhaft-vorschnellen) Rückversandes der Akte aus dem Verfahren der fristgerecht mit Fax vom 1.8.22 (22:20 und ff.) erhobenen Beschwerde gegen Beschluss 6 K 702/22.WI sowie entsprechende Versand-Unkosten für den fehlerhaft-vorschnellen Rückversand der Akte an das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalendertag d…
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kalendertag des (fehlerhaft-vorschnellen) Rückversandes der Akte 10 D 1774/22 aus dem Verfahren der fristgerechten Beschwerde vom 1.8.22 gegen Beschluss 6 K 702/22.WI [#264520]
Datum
1. Dezember 2022 16:53
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalendertag des (fehlerhaft-vorschnellen) Rückversandes der Akte aus dem Verfahren der fristgerecht mit Fax vom 1.8.22 (22:20 und ff.) erhobenen Beschwerde gegen Beschluss 6 K 702/22.WI sowie entsprechende Versand-Unkosten für den fehlerhaft-vorschnellen Rückversand der Akte an das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264520/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Ihre Mail vom 01.12.2022 Ein Anspruch nach § 80 HDSIG auf Informationszugang zu Gerichtsakten besteht nicht, da en…
Von
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
Ihre Mail vom 01.12.2022
Datum
30. Dezember 2022 08:46
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,7 KB


Ein Anspruch nach § 80 HDSIG auf Informationszugang zu Gerichtsakten besteht nicht, da entsprechende Anliegen abschließend spezialgesetzlich in den Prozessordnungen der Gerichtsbarkeiten geregelt sind. Als Nichtbeteiligte haben Sie daher nicht ohne weiteres Anspruch auf entsprechende Informationen. Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs _______________________________________________________ [cid:image001.png@01D17A1C.48AE9910] Vorzimmer des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Goethestraße 41 + 43 34119 Kassel ________________________________________________________ E-Mail-Verkehr: Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen. Über den Internetauftritt des Hessischen Ministeriums der Justiz (https://justizministerium.hessen.de/service/elektronischer-rechtsverkehr) können Sie sich über den elektronischen Rechtsverkehr und die Möglichkeiten zur Einreichung elektronischer Dokumente informieren. Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt. Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Gerichts. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen an betroffene Personen auch in Papierform.Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680 finden Sie auf der Internetseite der Justizvollzugsanstalt/der Jugendarresteinrichtung/des H.B.Wagnitz-Seminars. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 01.12.2022 [#264520] Guten Tag, es geht um Datenverarbeitungen auch in der verwaltungsmäßigen P…
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 01.12.2022 [#264520]
Datum
30. Dezember 2022 11:30
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es geht um Datenverarbeitungen auch in der verwaltungsmäßigen Prozessvertretung Ihrer verklagten und von der Generalstaatsanwaltschaft vertretenen Gerichtsverwaltung, die ferner über die zentrale IT-Stelle der hessischen Justiz (exekutive Mittelbehörde) Daten aller Verfahrensbeteiligten auch in Gerichtsverfahren verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264520/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 01.12.2022 [#264520] Guten Tag, haben Sie zufällig folgende informationelle Gedankenverkörperun…
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 01.12.2022 [#264520]
Datum
30. Dezember 2022 11:33
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie zufällig folgende informationelle Gedankenverkörperungen zu Datenverarbeitungen durch Justizverwaltungen in Ihrer Verwaltung abgelegt? VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19 EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264520/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kalendertag des (fehlerhaft-vorschnellen) Rückversandes der Akte 10 D 1774/22 aus dem Verfahren der fristgerechten Beschwerde vom 1.8.22 gegen Beschluss 6 K 702/22.WI“ [#264520]
Datum
30. Dezember 2022 11:51
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264520/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Gründe habe ich hinter dem Link dargelegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 264520.pdf << Adresse entfernt >> 2022-12-30_1-image001.png Anfragenr: 264520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264520/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielleicht findet sich die Information in den Informationssammlungen des Kostenbeamten, der mit Kassen…
An Hessischer Verwaltungsgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kalendertag des (fehlerhaft-vorschnellen) Rückversandes der Akte 10 D 1774/22 aus dem Verfahren der fristgerechten Beschwerde vom 1.8.22 gegen Beschluss 6 K 702/22.WI“ [#264520]
Datum
1. Januar 2023 22:59
An
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielleicht findet sich die Information in den Informationssammlungen des Kostenbeamten, der mit Kassenzeichen der Gerichtsverwaltung schnell eine Rechnung erstellt und au wertvollem Papier ausgedruckt hatte, bevor die Akte vom zurückgefordert werden musst? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264520/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Ihre Mail vom 1. Dezember 2022 Datum der Aktenrücksendung: 05.12.2022 Für die Aktenrücksendung fallen keine geson…
Von
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Betreff
Ihre Mail vom 1. Dezember 2022
Datum
27. Januar 2023 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,7 KB


Datum der Aktenrücksendung: 05.12.2022 Für die Aktenrücksendung fallen keine gesonderten Kosten an. Der Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden vom 27.01.2022 - 6 K 2132/19.WI.A - und das diesbezüglich anhängige Verfahren vor dem EUGH - C-60/22 - sind hier aus Online-Portalen (u.a. Landesrechtsprechungsdatenbank - LaReDa, juris) bekannt. Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs _______________________________________________________ [cid:image001.png@01D17A1C.48AE9910] Vorzimmer des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Goethestraße 41 + 43 34119 Kassel ________________________________________________________ E-Mail-Verkehr: Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen. Über den Internetauftritt des Hessischen Ministeriums der Justiz (https://justizministerium.hessen.de/service/elektronischer-rechtsverkehr) können Sie sich über den elektronischen Rechtsverkehr und die Möglichkeiten zur Einreichung elektronischer Dokumente informieren. Im Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Online-Mahnverfahren eingeführt. Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder - soweit zulässig - das Telefax. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Gerichts. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen an betroffene Personen auch in Papierform.Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680 finden Sie auf der Internetseite der Justizvollzugsanstalt/der Jugendarresteinrichtung/des H.B.Wagnitz-Seminars. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt