Kalkulationsmodell Hybrid-DRG

Die Unterlagen zu dem Kalkulationsmodell für die spezielle sektorengleiche Vergütung, das im Auftrag des BMG durch das InEK entwickelt wurde.

In der Begründung zur Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) heißt es:
"Das InEK wurde [vom BMG] gebeten, ein Kalkulationsmodell für die spezielle sektorengleiche Vergütung zu entwickeln und Fallpauschalen (Hybrid-DRG) in durch das BMG vorgegebenen Leistungsbereichen eines Startkatalogs zu ermitteln. Das InBA wurde um vollumfängliche Unterstützung des InEK bei dieser Aufgabe gebeten. Im August 2023 wurde dem BMG die finale Kalkulation der Hybrid-DRG durch das InEK übermittelt."
In der Begründung der relevanten Anlage 2 (Fallpauschalen (Hybrid-DRG)) heißt es aber nur:
"In der Kalkulation der Hybrid-DRG wurden Pflegepersonalkosten gemäß § 17b Absatz 4 und 4a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht berücksichtigt. Ebenso wenig sind in der Hybrid-DRG Aufwände für Gerinnungspräparate für die Behandlung von Hämophilie-Patienten sowie für Dialyseleistungen als Teil der allgemeinen Krankenhausbehandlung enthalten. Auch Sprechstundenbedarf ist in der Hybrid-DRG nicht enthalten."

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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Sven Wunderlich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen zu dem Kalkulationsmod…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
Kalkulationsmodell Hybrid-DRG [#299489]
Datum
7. Februar 2024 13:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen zu dem Kalkulationsmodell für die spezielle sektorengleiche Vergütung, das im Auftrag des BMG durch das InEK entwickelt wurde. In der Begründung zur Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) heißt es: "Das InEK wurde [vom BMG] gebeten, ein Kalkulationsmodell für die spezielle sektorengleiche Vergütung zu entwickeln und Fallpauschalen (Hybrid-DRG) in durch das BMG vorgegebenen Leistungsbereichen eines Startkatalogs zu ermitteln. Das InBA wurde um vollumfängliche Unterstützung des InEK bei dieser Aufgabe gebeten. Im August 2023 wurde dem BMG die finale Kalkulation der Hybrid-DRG durch das InEK übermittelt." In der Begründung der relevanten Anlage 2 (Fallpauschalen (Hybrid-DRG)) heißt es aber nur: "In der Kalkulation der Hybrid-DRG wurden Pflegepersonalkosten gemäß § 17b Absatz 4 und 4a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht berücksichtigt. Ebenso wenig sind in der Hybrid-DRG Aufwände für Gerinnungspräparate für die Behandlung von Hämophilie-Patienten sowie für Dialyseleistungen als Teil der allgemeinen Krankenhausbehandlung enthalten. Auch Sprechstundenbedarf ist in der Hybrid-DRG nicht enthalten."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 299489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299489/
Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wunderlich, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihn…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Kalkulationsmodell Hybrid-DRG [#299489]
Datum
8. Februar 2024 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wunderlich, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Sven Wunderlich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalkulationsmodell Hybrid-DRG“ vom 07.02.2024 (#299489) wurde von …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Kalkulationsmodell Hybrid-DRG [#299489]
Datum
12. März 2024 09:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalkulationsmodell Hybrid-DRG“ vom 07.02.2024 (#299489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wunderlich, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Kalkulationsmodell Hybrid-DRG _ [#299489]
Datum
12. März 2024 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wunderlich, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Sven Wunderlich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalkulationsmodell Hybrid-DRG“ vom 07.02.2024 (#299489) wurde von …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: Zwischennachricht, Kalkulationsmodell Hybrid-DRG _ [#299489]
Datum
19. März 2024 10:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalkulationsmodell Hybrid-DRG“ vom 07.02.2024 (#299489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Sven Wunderlich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalkulationsmodell Hybrid-DRG“ vom 07.02.2024 (#299489) wurde von …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: Zwischennachricht, Kalkulationsmodell Hybrid-DRG _ [#299489]
Datum
26. März 2024 11:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalkulationsmodell Hybrid-DRG“ vom 07.02.2024 (#299489) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wunderlich, ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), zu d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Kalkulationsmodell Hybrid-DRG _ [#299489]
Datum
26. März 2024 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunderlich, ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), zu dem ich Sie bitte, uns Ihre Postadresse zu nennen, damit wir Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen können. Rechtsmittelfähige Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da sich so gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz der Zeitpunkt des Zugangs nachweisen lässt. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Wunderlich
Sehr << Anrede >> es wäre ja schön, wenn das BMG auch andere Gerichtsentscheidungen so erst nähme und…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: Kalkulationsmodell Hybrid-DRG _ [#299489]
Datum
27. März 2024 09:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es wäre ja schön, wenn das BMG auch andere Gerichtsentscheidungen so erst nähme und schnell umsetzen würde, wie das Jüngste vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 8.22). Ehrlicherweise interessieren mich Ihre Argumente für die Verweigerung von Transparenz bei den Hybrid-DRG nicht, daher ziehe ich meine Anfrage zurück und verzichte auf den Bescheid. Vielen Dank für Ihre Mühe und beste Grüße von Sven Wunderlich Anfragenr: 299489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299489/