Kameraüberwachung durch die BPoL am Kölner Hbf

Wird der Kölner Hauptbahnhof durch die BPoL Kameraüberwacht, falls ja:

befinden sich Kameras im Außenbereich um den Kölner Hbf herum die den öffentlichen Raum / unmittelbare Zugänge zum Bahnhof sowie den Vorplatz? Falls ja, wie viele Kameras befinden sich in und um den Bahnhof?

Wird das geschehen auf dem Bahnhofvorplatzes durch Kameraaufzeichnung dokumentiert?

Gibt es eine pro-aktive Überwachung der Kameras?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2016
  • Frist
    9. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird der Kölner …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Kameraüberwachung durch die BPoL am Kölner Hbf [#12394]
Datum
7. Januar 2016 09:28
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird der Kölner Hauptbahnhof durch die BPoL Kameraüberwacht, falls ja: befinden sich Kameras im Außenbereich um den Kölner Hbf herum die den öffentlichen Raum / unmittelbare Zugänge zum Bahnhof sowie den Vorplatz? Falls ja, wie viele Kameras befinden sich in und um den Bahnhof? Wird das geschehen auf dem Bahnhofvorplatzes durch Kameraaufzeichnung dokumentiert? Gibt es eine pro-aktive Überwachung der Kameras? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 -0004 - 15/14 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 7. Januar 20…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Kameraüberwachung durch die BPoL am Kölner Hbf [#12394]
Datum
7. Januar 2016 11:13
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 -0004 - 15/14 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 7. Januar 2016 über die Plattform "FragdenStaat". Ihren Antrag habe ich zuständigkeitshalber an die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Sachbereich 31, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
380,2 KB