Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Kreuzung Brückstraße und Goldene-Bären-Straße, Regensburg

Antrag nach BayDSG/DS-GVO

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

an der Straßenkreuzung Brückstraße / Goldene-Bären-Straße, Regensburg, ist oberhalb einer Verkehrsampel eine 360-Grad-Kamera montiert. Diese überblickt den rund um die Uhr intensiv von Bürger:innen und Tourist:innen frequentierten Übergang von Altstadt zur Steinernen Brücke.

Der Installationsort der Kamera lässt auf einen öffentlichen Betreiber schließen, weshalb ich mich mit dieser Anfrage an Sie und Ihre Behörde wende.

Der Umstand dieser Beobachtung im öffentlichen Raum wird entgegen § 4 Art. 2 BDSG nicht durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (vor Erfassung der personenbezogenen Daten) erkennbar gemacht - eine entsprechende Kennzeichnung ließ sich im gesamten Umfeld des von der Kamera erfassten Aufnahmebereichs nicht auffinden.

Auch werden die aus Art. 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen an die erkenntlich zu machenden Pflichtinformationen nicht erfüllt - auch eine entsprechende Information gem. Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO ist im Kamerabereich nicht aufzufinden. Für betroffene Personen ist somit entgegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO nicht erkennbar, ob und wie personenbezogenen Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für sie nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden.

Da mir die zur Wahrnehmung meiner Rechte notwendige Ermittlung des Betreibers als Privatperson unmöglich ist, bitte ich Sie als zuständige Aufsichtsbehörde auf Grund der nicht erfüllten Informationspflichten gem. § 4 Art. 4 BDSG sowie Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO folgendes in Erfahrung zu bringen und mir mitzuteilen:

• Rechtmäßigkeit der Überwachung des öffentlichen Raumes (§ 4 Art. 1 BDSG)
• Verantwortliche für die Datenerhebung - Name einschl. aller Kontaktdaten (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
• Kontaktdaten des etwaigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
• Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
• Angabe des berechtigten Interesses – soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO beruht (Art. 13 Abs. 1 lit. d DS-GVO)
• Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)

Fotografische Dokumentation:

• Kamera im Kontext des öffentlichen Raums: https://i.imgur.com/s2Dd0df.jpg
• Detailaufnahme der Kamera: https://i.imgur.com/QyVg10n.jpeg
• Perspektive der Kamera: https://i.imgur.com/cbtBHjx.jpeg
• Geographische Position: https://i.imgur.com/Le9zuLI.png

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail), um Empfangsbestätigung, und darum mich über den Fortgang bzw. Abschluss dieser Anfrage in Kenntnis zu setzen, insbesondere, sobald Ihnen die angefragten Daten vorliegen oder wenn - und in welcher Form - durch die Betreiberin vor Ort etwaige Nachbesserungen ergriffen worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

In Bearbeitung

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/DS-GVO Sehr geehrter Landesbeauftragte für Datenschutz, sehr geehrte Damen und Herren, an de…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Kreuzung Brückstraße und Goldene-Bären-Straße, Regensburg [#226242]
Datum
5. August 2021 18:29
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/DS-GVO Sehr geehrter Landesbeauftragte für Datenschutz, sehr geehrte Damen und Herren, an der Straßenkreuzung Brückstraße / Goldene-Bären-Straße, Regensburg, ist oberhalb einer Verkehrsampel eine 360-Grad-Kamera montiert. Diese überblickt den rund um die Uhr intensiv von Bürger:innen und Tourist:innen frequentierten Übergang von Altstadt zur Steinernen Brücke. Der Installationsort der Kamera lässt auf einen öffentlichen Betreiber schließen, weshalb ich mich mit dieser Anfrage an Sie und Ihre Behörde wende. Der Umstand dieser Beobachtung im öffentlichen Raum wird entgegen § 4 Art. 2 BDSG nicht durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (vor Erfassung der personenbezogenen Daten) erkennbar gemacht - eine entsprechende Kennzeichnung ließ sich im gesamten Umfeld des von der Kamera erfassten Aufnahmebereichs nicht auffinden. Auch werden die aus Art. 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen an die erkenntlich zu machenden Pflichtinformationen nicht erfüllt - auch eine entsprechende Information gem. Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO ist im Kamerabereich nicht aufzufinden. Für betroffene Personen ist somit entgegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO nicht erkennbar, ob und wie personenbezogenen Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für sie nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Da mir die zur Wahrnehmung meiner Rechte notwendige Ermittlung des Betreibers als Privatperson unmöglich ist, bitte ich Sie als zuständige Aufsichtsbehörde auf Grund der nicht erfüllten Informationspflichten gem. § 4 Art. 4 BDSG sowie Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO folgendes in Erfahrung zu bringen und mir mitzuteilen: • Rechtmäßigkeit der Überwachung des öffentlichen Raumes (§ 4 Art. 1 BDSG) • Verantwortliche für die Datenerhebung - Name einschl. aller Kontaktdaten (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO) • Kontaktdaten des etwaigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO) • Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage in Schlagworten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO) • Angabe des berechtigten Interesses – soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO beruht (Art. 13 Abs. 1 lit. d DS-GVO) • Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO) Fotografische Dokumentation: • Kamera im Kontext des öffentlichen Raums: https://i.imgur.com/s2Dd0df.jpg • Detailaufnahme der Kamera: https://i.imgur.com/QyVg10n.jpeg • Perspektive der Kamera: https://i.imgur.com/cbtBHjx.jpeg • Geographische Position: https://i.imgur.com/Le9zuLI.png Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail), um Empfangsbestätigung, und darum mich über den Fortgang bzw. Abschluss dieser Anfrage in Kenntnis zu setzen, insbesondere, sobald Ihnen die angefragten Daten vorliegen oder wenn - und in welcher Form - durch die Betreiberin vor Ort etwaige Nachbesserungen ergriffen worden sind. Mit freundlichen Grüßen Michael [geschwärzt] Anfragenr: 226242 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. August 2021
Status
Warte auf Antwort
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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 5. August 2021 Az. DSB/3-698-74 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachric…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 5. August 2021
Datum
24. August 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Az. DSB/3-698-74 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. August 2021 über das Portal FragDenStaat (#226242). Ich habe bereits Recherchen zur Betreiberin bzw. zum Betreiber der von Ihnen angesprochenen Videokamera angestellt. Sobald mir die verantwortliche öffentliche Stelle bekannt ist, werde ich diese (selbstverständlich ohne dabei Ihren Namen zu nennen) um eine Stellungnahme zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt bitten. Dieser Vorgang nimmt - einschließlich etwaiger Rückfragen - regelmäßig etwas Zeit in An-spruch. Ich möchte Sie daher um ein wenig Geduld bitten. Sobald die datenschutz-rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit abgeschlossen ist, komme ich unaufgefordert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]