Kameraüberwachung rund um das Polizeipräsidium Trierer Str.

Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Bereiche rund um das Polizeipräsidium Aachen (an der Trierer Str.) Videoüberwacht werden, sowie die jeweiligen Rechtsgrundlagen falls öffentliche Bereiche (zum Beispiel Bürgersteige rund um das Präsidium) überwacht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kameraüberwachung rund um das Polizeipräsidium Trierer Str. [#230454]
Datum
3. Oktober 2021 12:49
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Bereiche rund um das Polizeipräsidium Aachen (an der Trierer Str.) Videoüberwacht werden, sowie die jeweiligen Rechtsgrundlagen falls öffentliche Bereiche (zum Beispiel Bürgersteige rund um das Präsidium) überwacht werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230454/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Kameraüberwachung rund um das Polizeipräsidium Trierer Str. [#230454]
Datum
2. November 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 10/2021 Aachen, 02.11.2021 Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie das Antwortschreiben mit Anlage sowie das Infoblatt zum Datenschutz. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Ihrer Antwort entnehme Ich, dass nur das Gelände des …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kameraüberwachung rund um das Polizeipräsidium Trierer Str. [#230454]
Datum
2. November 2021 16:02
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort. Ihrer Antwort entnehme Ich, dass nur das Gelände des Polizeipräsidiums, nicht jedoch öffentliche Flächen wie angrenzende Bürgersteige und Straßen überwacht werden. Habe ich das richtig verstanden? Ein Beamter des Präsidiums hatte die Überwachung des angrenzenden Bürgersteigs vor einigen Wochen als Begründung angeführt, weshalb dort keine Demonstration stattfinden dürfe, da die Kameras des Präsidiums nicht abschaltbar seien. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230454/
Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA,ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                    …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
WG: Kameraüberwachung rund um das Polizeipräsidium Trierer Str. [#230454]
Datum
19. November 2021 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA,ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 10/2021 Aachen, 19.11.2021 Sehr Antragsteller/in Sie haben mein Antwortschreiben richtig verstanden, es wird nur das Gelände des Polizeipräsidiums, nicht jedoch öffentliche Flächen wie angrenzende Bürgersteige und Straßen überwacht.    Sie führen an, dass ein Beamter des Polizeipräsidiums Aachen die Überwachung des angrenzenden Bürgersteigs vor einigen Wochen als Begründung angeführt hatte, weshalb dort keine Demonstration stattfinden dürfe, da die Kameras des Polizeipräsidiums nicht abschaltbar seien. Grundsätzlich sind nach Anmeldung einer Versammlung, falls die Versammlung nicht an gewünschter Örtlichkeit stattfinden kann, der Bestätigungsverfügung entsprechende Auflagen zu entnehmen. Diese werden dem Versammlungsanmeldenden schriftlich begründet. Ich möchte weiterhin betonen, dass sich die in Rede stehende Begründung der Beauflagung einer Versammlung auf eine Vielzahl von Aspekten stützt, die in ihrer Gesamtheit gegen die Verwendung der Flächen vor dem Polizeipräsidium als Versammlungsörtlichkeit sprechen. Hierbei stellt die nicht abschaltbare Videoüberwachung aber auch dann einen zentralen Aspekt der Begründung dar, wenn man berücksichtigt, dass nur die "privaten" nicht die öffentlichen Flächen videoüberwacht werden. Denn die ungestörte Ausübung der Versammlungsfreiheit ist beispielsweise auch auf den Zu- und Abwegen zur Versammlungsörtlichkeit zu gewährleisten. Ich hoffe, Ihren Rückfragen somit Rechnung getragen zu haben. Gerne stehe ich für weitere Fragen zum Thema zur Verfügung. Freundliche Grüße,

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, meine Fragen sind damit beantwortet. Mit freundlichen …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kameraüberwachung rund um das Polizeipräsidium Trierer Str. [#230454]
Datum
20. November 2021 01:12
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, meine Fragen sind damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230454/