Kameraüberwachung am Saarbrücker Bahnhofvorplatz und Verantwortlicher

Stellungnahme aus welcher Rechtsgrundlage die Polizeinspektion den Bahnvorplatz überwacht und aus welchen Gründen? Ebenso wie die Rechte der Betroffenden und wie sichergestellt ist das, Wohnungseingänge nicht geflmt werden eingehalten. Desweiterer wer ist Verantwortlicher im Sinne von Art.4 Abs. 3 DSGVO und Datenschutzbeauftragter für diese Daten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme aus welcher Rechtsgr…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
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Betreff
Kameraüberwachung am Saarbrücker Bahnhofvorplatz und Verantwortlicher [#269426]
Datum
4. Februar 2023 02:01
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme aus welcher Rechtsgrundlage die Polizeinspektion den Bahnvorplatz überwacht und aus welchen Gründen? Ebenso wie die Rechte der Betroffenden und wie sichergestellt ist das, Wohnungseingänge nicht geflmt werden eingehalten. Desweiterer wer ist Verantwortlicher im Sinne von Art.4 Abs. 3 DSGVO und Datenschutzbeauftragter für diese Daten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 269426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269426/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, Die Rechtsgrundlage auf Art. 4 Abs. 7 DSGVO als Verantwortlicher Mit freundlichen Grüßen << Adr…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Kameraüberwachung am Saarbrücker Bahnhofvorplatz und Verantwortlicher [#269426]
Datum
4. Februar 2023 02:02
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die Rechtsgrundlage auf Art. 4 Abs. 7 DSGVO als Verantwortlicher Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 269426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269426/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeipräsidium Saarland
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Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
4. Februar 2023 02:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
4. Februar 2023 02:06
Status
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Digitalisierung / Leitungsstab DLS 1 - Leitungsassistenz Herrn << Adresse entfernt …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
AW: Kameraüberwachung am Saarbrücker Bahnhofvorplatz und Verantwortlicher [#269426]
Datum
6. Februar 2023 09:17
Status
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13,6 KB


Landespolizeipräsidium Digitalisierung / Leitungsstab DLS 1 - Leitungsassistenz Herrn << Adresse entfernt >> Guten Tag, Ihre Anfrage kam in der u. g. Form beim Landespolizeipräsidium an und kann aufgrund fehlender Konkretsierung bzw. Ergänzung vorerst nicht weiter bearbeitet werden. Es wird darum gebeten, die Anfrage konkretisiert oder ergänzt erneut zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-35/2023 …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Antwort Kameraüberwachung am Saarbrücker Bahnhofvorplatz und Verantwortlicher [#269426]
Datum
6. Februar 2023 14:56
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-35/2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen an das Landespolizeipräsidium vom 4. Februar 2023 (Kameraüberwachung am Saarbrücker Bahnhofvorplatz und Verantwortlicher [#269426]) darf ich Sie auf die Inhalte der öffentlichen Website https://www.saarland.de/polizei/DE/themen-aufgaben/kriminalitaet/videoueberwachung/videoueberwachung_node.html hinweisen, die die von Ihnen angefragten Dinge mit Ausnahme einer aktuellen Ermächtigungsgrundlage enthalten dürfte. Die Ermächtigungsgrundlage ist nach Inkrafttreten des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) am 31. Dezember 2020 nicht mehr § 27 SPolG sondern nunmehr § 32 Abs. 2 Nr. 1 SPolDVG. Sofern die Inhalte der Website wider Erwarten Ihre Fragen nicht in Gänze beantworten sollten, so können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen