Kammern Baden Württemberg - Seit 2006 unzulässig zurückbehaltene Gelder - Behauptung: Kein Zinsanspruch
Generell die Frage nach Regelungen für die Kammern (IHK, HWK etc) für unzulässig zurückbehaltene Gelder.
Gibt es Dokumente ob die Kammern den Zinsanspruch verweigern dürfen.
Diese Regelung scheint sittenwidrig. Wie ist das bei den Kammern - das Wirtschaftsministerium hat die Rechtsaufsicht - generell geregelt
Eine Kammer in Baden Württemberg - es musste in 2023 ein seit 2006 zurückbehaltener Beitrag in Höhe 270,47 zurückerstattet werden - behauptet dass die IHK hierauf keinerlei Zins und Zinseszins bezahlen muss. Die wäre so in Beitragsordnungen geregelt. (Hinzu kommen auch weitere unberechtigt einbehaltene Beiträge in den Folgejahren welche nun zurückerstattet werden mussten).
1. Wie ist das generell bei den Kammern in Baden Württemberg, für welche meines Wissen das Landeswirtschaftsministerium Baden Württemberg die Rechtsaufsicht hat, geregelt?
2. Wer prüft die Zulässigkeit der Beitragsordnungen?
Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. August 2023
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16. September 2023
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