Kampagne: Lass dich Impfen!
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu der Kampagne "Lass dich Impfen!" der Bundesregierung zu:
- Eine Aufstellung aller angefragten und gebuchten Personen des öffentlichen Lebens (Influencer) für Werbung auf den eigenen Social-Media-Kanälen sowie auf den Social-Media-Kanälen der Bundesregierung.
- Für welchen Zeitraum entsprechende Werbung bei o.g. gebucht wurde, sollte ein unbestimmter oder bestimmter Zeitraum festgelegt worden sein, ob nach der negativen Kritik von Ihnen ein Löschen der entsprechenden Spots von den Social Media Kanälen der Influencer genehmigt wurde.
- Mit welchen externen beratenden Unternehmen hier zusammengearbeitet wurde.
- Wie viel Geld bisher für die Kampagne ausgegeben wurde und wie viel für die Kampagne zuvor veranschlagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Es wurden die Influencer AliciaAWA, diademlori, selfiesandra, Twenty4Tim und inscope21 für Spots auf TikTok, Snapchat, Instagram, Spotify, SevenOne und YouTube gebucht. AliciaAwa, selfiesandra und inscope21 haben die Spots auch bei sich ausgespielt.
AliciaAWA hat nach dem Zeitraum (23.08. - 05.09.2021) den Spot vereinbarungsgemäß von Ihren Seiten entfernt.
Das BPA arbeitet Vertragsgemäß mit den Agenturen "Zum Goldenen Hirschen", "info GmbH" und "Add2" zusammen.
Für die Kampagne "Lass Dich impfen!" wurden bisher 1,3 Mio. Euro inkl. MwSt. ausgegeben. Die Leistungen wurdem aus dem Haushaltstitle "Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung" bestritten.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. September 2021
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22. Oktober 2021
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